Verbuchen der Verkaufsgebühren von Amazon, ebay etc. beim Zahlungseingang
Ich schreibe eine Rechnung in Lexoffice z.B. in Höhe von 100,-€. Von Amazon werden dann abzüglich der Gebühr 85,-€ überwiesen.
Beim verbuchen der Bank weise ich der Zahlung diese Rechnung zu, kann aber die 15,- € Differenz nur als Gebühr des Zahlungsverkehrs buchen. Es müsste noch die Auswahl geben für Werbekosten (4600) bzw. noch besser Verkaufsprovisionen (4760 - SKR03). Oder am genialsten wäre 4761 Verkaufsprovision Amazon, 4762 VK-P. ebay, 4763 VK-P. Marktplätze allg., 4764 VK-P. Preisvergleiche usw. --> so dass wenigstens

Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
aktuell steht die Umsetzung dieser Idee leider noch nicht auf unserer Roadmap.
Die automatische Zuordnung von Bankumsätzen hat für uns eine hohe Priorität, für die Verwirklichung dieses Vorschlags sind jedoch separate Lösungen pro einzelnem Anbieter erforderlich. Wir sind dazu bereits in Gesprächen, den Status dieser Idee werden wir sukzessive aktualisieren. Die Idee steht weiterhin für Sie offen zur Abstimmung.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
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anonym kommentierte
Z.Zt. wird lediglich Paypal angeboten. Es gibt weitere Online-Zahlungsdienstlister wie z.B. Moneybookers/Skrill, die ebenfalls im Onlinehandel angeboten werden.
Diese Dienste sollten ebenfalls als Konto angebunden werden, sodass eine effiziente Zuordnung von Zahlungen zu Belegen erfolgen kann.