Umsatzkonten
in der Buchhaltung erfassen wir 4 verschiedene Umsatztypen (nicht nur steuerlich, sondern auch der Art des Umsatzes), da wir verschiedene Dienstleistungszweige haben. Ich würde gerne eine Aufsplittung der Umsatzkonten beantragen (nicht nur eine Art Ausgangsbeleg)
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anonym
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Bei der Zuordnung von Buchungen kann ich bereits "Honorar/Gage" auswählen.
Leider werden diese Umsätze dann (bei 19% USt) dem Konto 8400 zugeordnet genau wie der Verkauf von Artikeln.
Bei der Artikelverwaltung wird bereits unterschieden in "Produkte" und "Services".
Falls das möglich ist, wäre eine weitere Kategorie "Handwerk" schön.
Und die Zuordnung der Artikel-Arten zu jeweiligen Unterkonten würde dann eine Unterscheidung in der EÜR und in der BWA ermöglichen.
Analog zum KFZ Bereich wo die Konten 4510, 4520, 4530, 4540 usw. bebucht werden können um KFZ Steuer, -Versicherung, laufende Kosten und Reparaturen voneinander abzugrenzen.
Was bringt mich auf diese Idee?
In meinem Fall handelt es sich um ein Musikgeschäft mit Musikschule. Erlöse fallen an in den Bereichen Produktverkauf, Instrumentenreparatur und Unterricht.
Insbersondere der gesonderte Ausweis des Unterrichts ist wichtig für die Berechnung von Versicherungsbeiträgen bei der Künstlersozialkasse. -
anonym
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Ich möchte erreichen, dass meine Ausgangsrechnungen gesplittet werden auf: 4400 Einnahmen aus Dienstleistung und auf 4836 Sonstige Erträge. Das kann ich aber bei der Rechnungsschreibung bis jetzt nicht steuern. Wenn später der Zahlungseingang kommt, bucht Lexware automatisch komplett auf 4400 Einnahmen aus Dienstleistung. Es wäre also eine Funktion hilfreich, mit der ich den Zahlungseingang splitten könnte.
Arbeit erst seit Jan 25 mit Lexware L. Kann deshalb sein, dass ich noch nicht alle Anwendungen kenne. -
anonym
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Da man keine zusätzlichen Konten anlegen kann, wäre es hilfreich z. B. bei den Einnahmen Kategorien vergeben zu können, um Einnahmen auswerten zu können
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anonym
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das wünsche ich mir auch für Mandanten, die sowohl umsatzsteuerfreie Leistungen als auch grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen (Kleinunternehmer-Regelung -> ohne USt) -> wird benötigt um die Kleinunternehmergrenze zu prüfen