Stufensystem für Mahnungen /Mahngebühren automatisch berechnen u einfügen /Mahngebühren mit Zahlungsziel
Bei der Erstellung einer Mahnung wäre es klasse, wenn die Verzugszinsen mit dem aktuell gültigen Zinssatz automatisch berechnet und eingefügt werden.
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Das Mahnsystem in Lexoffice ist, ich nenne das Kind jetzt beim Namen, Schrott. Ich kenne SevDesk und andere Programme das ist das Mahnsystem perfekt gelöst nur Lexoffice hat es wohl nicht nötig. Ich habe das schon mehrfach hier moniert aber anscheinend interessiert das bei Lexoffice niemand obwohl fast 2700 Stimmen eine Änderung wünschen !!! Lange schaue ich mir das nicht mehr an dann gehe ich zu SevDesk.
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anonym kommentierte
Sehr gute Idee. Diese Funktion wird dringend benötigt.
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anonym kommentierte
Sende eine E-Mail, x Tage bevor eine Eingangsrechnung fällig wird. Bisher muss man jeden Tag ins Lexoffice schauen.
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anonym kommentierte
Wir benötigen ebenfalls ein automatisiertes Mahnwesen
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anonym kommentierte
Finde ich super und spart viel Aufwand. Volle Unterstützung durch M&M Consultants.
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anonym kommentierte
Wir benötigen ebenfalls ein automatisiertes Mahnwesen, mit dem von alleine Zahlungserinnerungen und Mahnungen verschickt werden. Es wäre klasse, wenn das zeitnah umgesetzt wird :-)
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anonym kommentierte
Momentan muss man jeden einzelnen Beleg manuell anmahnen, was sehr zeitaufwändig ist und je Beleg ca. 5 Klicks erfordert. Wenn das als Stapel auf einmal ginge würde das viel Zeit ersparen.
Alternativ:
Noch besser wäre es, wenn Mahnungen automatisch nach x Tagen versandt werden könnten. Man könnte dann auch bei der Belegerstellung ein Auswahlfeld erstellen, automatisch mahnen oder manuell, dann hätte man die Wahl. -
anonym kommentierte
Wenn man eine Mahnung erstellt, sollte, wie auch in den Lexware Programmen, die Möglichkeit bestehen, Mahngebühren und Zinsen einzupflegen und automatisch zu berechnen. inkl. Zahlungsziel und nicht alles Manuell im Text eingeben zu müssen.
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anonym kommentierte
Wurde das schon umgesetzt?
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anonym kommentierte
Ich bin auch dafür. Nutze Lexoffice noch nicht so lange, musste aber die ersten Erinnerungen schreiben und fand es auch nicht gut, gleich eine Mahnung zu schreiben sodass ich die Mahnung als Zahlungserinnerung abgeändert habe.
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WordPress kommentierte
Hallo zusammen,
ergänzend zu den bereits gemachten Kommentaren verweise ich gerne auf https://www.billomat.com/magazin/richtig-mahnen-wie-schreibe-ich-eine-mahnung/ - hier wird leicht verständlich der Prozess des korrektenm Mahnens beschrieben.@ lexoffice: Bitte setzt das doch zeitnah um - der Bedarf ist offensichtlich groß...
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Andrzej Fink kommentierte
Es wäre schön, wenn diese Idee auch umsetzt wird. Wir warten schon seit 2016 darauf! :-(
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anonym kommentierte
Wenn man das Wort "Mahnung" vermeiden will u. stattdessen lieber Erinnerung schreibt, so steht doch auf der Mahn Mail: "Mahnung online ansehen".
Ganz wertfreie reicht: Beleg online ansehen. -
ARTUS Grafik Print Webdesign kommentierte
Bitte macht das doch endlich!
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DAS IT-WERK kommentierte
Bitte auch für Lexoffice online !
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anonym kommentierte
Eine mögliche Formulierung wäre z.B.
Betreff: Rechnung RE123 | Zahlungserinnerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Durchsicht Ihres Kundenaccounts ist aufgefallen, dass die Rechnung mit der Nummer RE123 noch nicht beglichen wurde.
Bitte holen Sie dies baldmöglichst nach und überweisen Sie den offenen Betrag an folgende Bankverbindung:
Name: Mustername Musterfirma
IBAN: DE00 1231 0000 0014 1233 99
BIC: XLDKSJAOffene Betrag: 999 €
Verwendungszweck: RE123
Die offene Rechnung finden Sie erneut im Anhang und zusätzlich im unten stehenden Link.
BELEG LINK
Falls Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, möchte ich Sie bitten, diese Zahlungserinnerung als gegenstandslos zu betrachten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Signatur
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anonym kommentierte
Ich habe bereits auch mehrfach kommentiert und sogar vorschläge geschrieben. Diese werden aber nicht freigegeben. Zahlungserinnerungen gehören einfach zu einem Mahnungsverfahren. Waru lexoffice hierbei keine Zahlungserinnerungsfunktion eingefügt hat, ist mir ehrlich gesagt einen Rätsel.
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anonym kommentierte
Das Mahnwesen ist absolut marode, im Gegensatz zu den restlichen Funktionen die wirklich sehr gut sind. Aber bitte Lexoffice, baut endlich ein vernünftiges Mahnwesen ein, das kann jedes noch so billige Programm wesentlich besser. Da war schon öfter eine Überlegung deswegen die Software zu wechseln aber noch hoffe ich auf die Einsicht der zuständigen Leute bei Lexware da was zu ändern!!
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anonym kommentierte
Ich schließe mich hier auf jeden Fall an! Am besten wäre, wenn man ein Automatismus legen könnte. Die Tage, bis wann die Mails versendet werden. Z.B. bei der Zahlungserinnerung 5 Tage nach Ablauf des Zahlungsziels.
1. Zahlungserinnerung
2. Mahnung
3. Zweite Mahnung -
anonym kommentierte
Irgendwie "verschwinden" meine Vorschläge immer in Bezug auf das (echt unterentwickelte) Mahnsystem. Wenn hier nicht bald eine Verbesserung (Vorschläge gibt es ja genügend!) eintritt werde ich das System wechseln, das steht fest!