Zahlungserinnerung vor der 1. Mahnung
Ich hätte gerne VOR der 1ten Mahnung eine Zahlungserinnerung.
Manchen Kunden stößt es etwas auf, wenn Sie anstatt einer freundlichen ZE gleich eine Mahnung bekommen. Leider kann ich dies nicht anwählen :I

Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Ich stimme ebenfalls zu,
den Betrefftext nicht nur in `Zahlungserinnerung`ändern, sonder den Link den man da mitschickt ist eindeutig mit `Mahnung`belegt.
Jetzt verstehe ich auch meine Kunden, wenn sie sich beschweren ich würde direkt eine Mahnung schicken, wo ich immer gesagt, es sein nur eine Erinnerung.
Klar wenn ich den Link-Titel sehen würde, stimme ich den Kunden zu.bitte sehr schnell ändern! so bringt es nix, wenn man den Link mitsendet.
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Ingenieurbüro Seifert kommentierte
Ich stimme Sebastian zu. Ich habe den Text auch überschrieben.
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anonym kommentierte
Definitiv ein sehr wichtiges Feature, welches gut umzusetzen sein sollte und auch (leider) oft gebraucht werden würde.
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Sebastian kommentierte
Solange Lexoffice die (automatische) Mahnungs-Funktion vernachlässigt, muss halt getrickst werden: Bei einigen Kunden finde ich die "1. Mahnung" auch zu unhöflich. Sie können den Text aber ja manuell während der Belegerstellung auf "Zahlungserinnerung" ändern. Dann ist es im Dokument zumindest für den Kunden bloß eine ZE.