Konten für Künstlersozialkasse / KSK
Die Künstlersozialabgabe ist für nahezu jedes Unternehmen ein Thema. Leider gibt es aktuell keine Möglichkeit die Abgaben korrekt zu buchen. Notwendig hierzu wäre:
a.) Konto für das Künstlerhonorar für abgabepflichtige Entgelte
b.) Konto für nichtabgabepflichtige Entgelte (z.B. Reisekosten)
c.) Die KSK-Abgabe selbst
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Ja, super wichtige Funktion!
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c.willner kommentierte
KSK/Künstlersozialkasse: Laut Gesetz ist jeder Unternehmer der Kreativleistungen (Fotograf, Werbeagentur, Designer, Musiker etc) einkauft, verplichtt zusätzlich zur MwSt. ca. 5% an die KSK abtreten. Das wird sogar bei der Rentenprüfung überprüft. Es wäre toll beim hochladen von Eingangsrechnungen markieren zu können, was eine Kreativleistung/Position ist und diese dann als Meldung für KSK erstellen zu lassen.