Individuelle Konten anlegen
Mir fehlt die Funktion individuelle Konten sowohl bei Einnahmen als auch bei Ausgaben buchen zu können.
Eine Alternative wäre ein zusätzliches Buchungsfeld, wo man Kostenstellen oder ähnliches erfassen könnte.
Die Funktion ist meines Erachtens dringend notwendig, da eure Kunden auch erfahrene Buchhalter sind. Wozu gibt es sonst die Version BUCHHALTUNG UND BERICHTE, wo man den Abschluss selbst macht?
Bitte dringend updaten!!!
...dann habt ihr garantiert noch mehr Kunden!!!
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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anonym kommentierte
Mir fehlt die Möglichkeit, Konten für häusliches Arbeitszimmer auszuwählen. Die Konten sind zwar in SKR03 / SKR04 da, können aber über lexoffice nicht benutzt werden. Damit ist eine Buchhaltungslösung und eine EÜR nicht vollständig. Es wäre super, wenn man beim Buchen individuelle Konten auswählen könnte oder wenn o.g. Konten zu den verfügbaren Buchungskategorien hinzugefügt werden.
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anonym kommentierte
Laut Bewerbung ist Lexoffice für die Verbuchung von Gesellschaften mit mehreren Eigentümern / Beteiligten geeignet. Da wir im Falle einer GbR dadurch mehrere Privatkonten benötigen bitte ich um Ergänzung einer Funktion zur Anlage der Gesellschafterkonten. Nur so können wir Privatentnahmen sinnvoll trennen und aufteilen.
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anonym kommentierte
Echt super schade, dass so eine super Buchhaltungslösung hier total limitiert ist. Ist eine erneute Überprüfung realistisch? Warum wird eine Erweiterung nicht in Betracht gezogen?
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anonym kommentierte
Guten Tag,
bin gerade von WISO auf Lexoffice XL gewechselt und eigentlich ganz zufrieden.
Ich kann Importe und auch Exporte buchen, also zB. auch die bezahlte Umsatzsteuer bei Importen buchen.
Aber - warum kann ich keine entstandenen Zölle buchen ?
Nun muss ich am Ende des Tages doch noch den Steuerberater umbuchen lassen oder ist hier schnelle Abhilfe in Sicht ?Danke.
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anonym kommentierte
Dieses Thema ist für uns sehr wichtig, und anscheinend sind wir damit nicht alleine. Deshalb überrascht es doch sehr, dass hier keine Umsetzung vonseiten lexoffice geplant ist.
Schade, denn jetzt müssen wir doch ernsthaft über einen Wechsel nachdenken.
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anonym kommentierte
Sevdesk bietet dieses Feature. Es ist dringend notwendig! Bitte erneut drüber abstimmen, wann das Feature kommen kann.
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anonym kommentierte
Ich möchte gerne die Einnahmen und Ausgaben für ein vermietetes Mehrfamilienhaus (ohne Umsatzsteuer) über Privatkonten buchen.
Weiterhin möchte ich gerne die Einnahmen und Ausgaben für mein privates Wohnhaus mit Arbeitszimmer und einem mit Umsatzsteuer vermieteten Raum buchen. (Umsatzsteuer erfassen und abführen)
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anonym kommentierte
Ich möchte gerne die Einnahmen und Ausgaben für ein vermietetes Mehrfamilienhaus (ohne Umsatzsteuer) über Privatkonten buchen.
Weiterhin möchte ich gerne die Einnahmen und Ausgaben für mein privates Wohnhaus mit Arbeitszimmer und einem mit Umsatzsteuer vermieteten Raum buchen. (Umsatzsteuer erfassen und abführen)
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anonym kommentierte
Mir fehlt das Kto. 6260 für Sofortabschreibung GWG. Warum wird nicht der komplette SKR 04 angeboten?
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anonym kommentierte
Das Kto. 6437 nichtabzugsfähige Betriebsausgaben ist nicht vorhanden. Ich benutze momentan 6300 sonstige Ausgaben. Wohin buchen andere die Verkehrsordnungsw., Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge etc.? Warum wird nicht der komplette SKR 04 angeboten?
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SusanneK kommentierte
Vorschlag zur Güte: Beratung für selbst angelegte Konten ausdrücklich ausschließen ;-)
Ich steige gerade von DATEV (mit Buchhalterin) auf lexoffice um und habe ähnliche Probleme, wie hier von vielen Kollleg_innen geschildert - die Transparenz bleibt auf der Strecke, die privaten Einlagen landen auf zwei Konten, egal wie ich es auch drehe und wende - manches kann ich einfach gar nicht verbuchen und muss Belege mit Excel-Liste an meinen Steuerberater für den Jahresabschluss liefern. Die Lösung wäre wirklich, die Funktion 'Anlage eigener Konten' freizugeben. Schade,dass ich nur drei Stimmen vergeben kann. Liebe Entwickler, denkt mal ernsthaft darüber nach. -
anonym kommentierte
Kosten für die Krankenversicherungen dürfen nicht unter Ausgaben-> "Versicherungen" gebucht werden, da diese sonst als Betriebsausgaben geführt werden. Das merkt man aber erst wenn man die GÜV etc. erstellt. Würde mir wünschen, wenn es hierfür einen eindeutigen Button zum Verbuchen gibt.
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anonym kommentierte
Aktuell müsste man diese beiden unter Privatentnahmen verbuchen, was dafür sorgt, dass es nicht als aufwendung erfasst und nicht in das GuV konto einfließt
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rassuli kommentierte
Es wäre toll, wenn man endlich eigene Buchungskonten anlegen könnte.
Es würde auch ausreichen, wenn man bei den Konten eine „Suchfunktion“ einbauen könnte, wo man nach den Buchungstext suchen kann.
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anonym kommentierte
Hallo,
uns fehlt das Konto 4160 Beiträge an Versorgungskasse (SKR03). Dieses wäre wichtig um Beiträge an die Urlaubskasse buchen zu können.
Wäre schön, wenn der Kontenrahmen um dieses erweitert werden würde.Viele Grüße
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Mike kommentierte
Es sind bei LexOffice nur die Umsatzsteuerkonten vorhanden, die sich auf das laufende Jahr und das Vorjahr beziehen. Das Konto für "Umsatzsteuerzahlungen früherer Jahre" (Nachzahlungen oder auch Erstattungen z.B. durch Betriebsprüfungen) fehlt komplett. Hier wäre es dringend notwendig das Konto für diejenigen zu ergänzen, die direkt mit Smartsteuer und/oder ohne DATEV arbeiten. Vielen Dank.
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anonym kommentierte
Da hier einige Standardkonten fehlen (wie bspw. 6075 usw.), wäre es schön wenn man selbstständig Buchungskonten anlegen könnte oder das Programm einfach um den entsprechenden Kontorahmen erweitert wird.
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anonym kommentierte
Der bereits angepasste/eingeschränkte Kontenrahmen umfasst teilweise redundante oder (wie in unserem Fall einer UG) nicht zulässige Konten.
Da hier keine ausgebildeten Buchhalter:innen arbeiten, geschieht es dadurch um so leichter, dass eine Kategorie gewählt wird, die schlicht für die Buchung in einer Kapitalgesellschaft nicht zulässig sind. Die Eingabe wird weder validiert (mit entsprechender Meldung an den Nutzer) noch gibt es die Möglichkeit, den bestehenden Kontenrahmen auf gewünschte bzw. erlaubte Konten einzuschränken.
Der Hinweis durch den Support, hier die zulässigen Konten direkt durch Eingabe der Kontennummer zuzuordnen ist unpraktikabel, da diese nicht einmal im Menü sichtbar sind — man müsste tatsächlich eine Liste der zulässigen Konten neben lexoffice anlegen und als "Spickzettel" ständig nebenher führen. Das Risiko, hier wieder einen Fehler zu machen ist weiterhin gegeben. Dieser Weg widerspricht meiner Meinung nach auch der Philisophie von lexoffice, ein intuitives Buchhaltungstool für nicht-Buchhalter:inner anzubieten.
Wir wünschen uns die Möglichkeit,
a) die einfache Option, die per Gesetz für Kapitalgesellschaften (und gg.falls andere Unternehmensformen) nicht zulässigen Konten auszublenden oder mindestens eine Validierung, die gg.falls den User darauf hinweist, dass gewähltes Konto/Kategorie nicht zulässig istoder
b) die Möglichkeit, den Kontenrahmen individuell anzupassen, so dass nicht zulässige Konten wenigstens manuell ausgeblendet werden können -
anonym kommentierte
Habe auch den support angeschrieben, wegen SKR03 Konto 4140, meine Steuerberaterin mein auch es ist unbedingt notwendig dies selber anwählen zu können aus alles Bereichen heraus.
Auch mir wurde gesagt, nur Manuel unter Lohn /Gehalt Plusbuchung zuverbuchen.
Viele Dinge werden aber nicht unter 'personal' direkt verbucht. Das muss diringenst geändert werden!!! Ich habe immer Differenzen wenn meine Steuerberaterin bei sich alles umbucht und richtig hat, und hier einpflegt. Man verliert dadurch den Überblick! -
anonym kommentierte
Finde ich auch enorm wichtig. Stimme vol und ganz zu!