Individuelle Konten anlegen
Mir fehlt die Funktion individuelle Konten sowohl bei Einnahmen als auch bei Ausgaben buchen zu können.
Eine Alternative wäre ein zusätzliches Buchungsfeld, wo man Kostenstellen oder ähnliches erfassen könnte.
Die Funktion ist meines Erachtens dringend notwendig, da eure Kunden auch erfahrene Buchhalter sind. Wozu gibt es sonst die Version BUCHHALTUNG UND BERICHTE, wo man den Abschluss selbst macht?
Bitte dringend updaten!!!
...dann habt ihr garantiert noch mehr Kunden!!!
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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Oliver Fischer kommentierte
Ich finde, dass auch im Spirit von lexoffice (Buchhaltung für jeder Mann) die optionale Möglichkeit sich eigene Konten anzulegen enorm wichtig ist.
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anonym kommentierte
Liebes Lexoffice-Team, aufgrund eines erhöhten Aufkommens für Verkaufsprovisionen würde ich gerne vorschlagen den Nummernkreis um 4760 - Verkaufsprovisionen zu erweitern.
Ich freue mich um schnellstmögliche Umsetzung -
anonym kommentierte
Ich muss Geld Ein- und Ausgänge für eine typische stille Gesellschaft kontieren; kann dies aber nicht aktuell mit lexoffice, weil die entsprechenden Konten fehlen und man auch keine neuen anlegen kann. Ich finde das dies ein großer Kritikpunkt an Lexoffice ist.
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anonym kommentierte
Finde ich auch wichtig. Mein StB motzt weil ich Sachen falsch buche. Das juckt doch keinen wenn der komplette Kontenrahmen drin ist, es gibt ja eh ne Suchfunktion.
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anonym kommentierte
Leider kann ich Lexoffice ohne diese Funktion nicht weiter nutzen und muss mir eine andere SW suchen, obwohl ich Lexoffice ansonsten eine sehr gute SW finde. Es kann doch nicht so schwer sein, alle Konten aus dem SKRxx frei zuschalten, von mir aus in einer ProfiVersion, damit sich kleine Firmen und Freelancer damit nicht beschäftigen müssen
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MK kommentierte
Leider kann auch ich absolut nicht nachvollziehen, weshalb diese Funktion "nicht geplant" ist?! Das muss doch unproblematisch umzusetzen - wenn nicht sogar von vornherein Standard sein..?!
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anonym kommentierte
Echt war, wenn ich sehe wieviel Kunden Ihr enttäuscht und vermutlich mittlerweile auch verloren habt, wird wohl noch eine dazukommen, nämlich ich ...
Ich muss seitens des Finanzamt 2 EÜR machen (wegen Photovoltaikanlage) aber 1 USt-VA. Ich brauche lediglich 2 separate Erlöskonen und vielleicht 3 oder 4 separate Kostenkonten, jeweils als Unterkonto zu bereits existierenden. Das man nicht einmal hingehen kann und vorhandene Konten nutzen und anders zu bezeichnen, ist wirklich nicht zu fassen. Lexoffice scheint die User für blöd zu halten. Leute, echt => wer es selbst macht, der kann das auch ... Also setzt es bald um. Ansonsten bin auch ich weg und suche mir ein besseres Tool. Echt schade, sonst bin ich wirklich zufrieden gewesen -
anonym kommentierte
Keine eigenen Konten anlegen ist eigentlich ein No-Go in der Buchhaltung, wieso fehlt das? Bei der Auswahl der Software habe ich das übersehen. Das wird uns überkurz oder lang dazu zwingen, die Software zu wechseln...
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info kommentierte
Wir möchten "Grund und Boden" und eine "Gebäude" buchen - Die Konten fehlen in der Buchhaltung...
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anonym kommentierte
Leider fehlen in Lexoffice essentielle Konten wie z.B. das Konto 1860 (Privatbedingter Grundstücksaufwand) Entweder sollte Lexoffice endlich alle wichtigen Konten aufnehmen oder aber endlich die Möglichkeit schaffen die Konten selbst anzulegen. Der Lösungsvorschlag in der Hilfe auf "zu prüfen" zu buchen ist nicht akzeptabel. Der Steuerberater erwartet die Daten im richtigen Datev Konto.
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anonym kommentierte
Super WICHTIG — !
Bitte unbedingt integrieren! -
anonym kommentierte
Wieso bekommen wir nur eine Allgemeine Rückmeldung und Ablehnung.
Dieses Feature ist extrem WICHTIG!
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anonym kommentierte
Mein Steuerberater hat mir auch gesagt, dass dies ein Knackpunkt bei Lexoffice ist.
Andere Tools wie Buchhaltungsbuttler https://www.buchhaltungsbutler.de/wissensdatenbank/sachkonten-anlegen/ können Individuelle Buchungskonten anlegen.
Dafür dass Lexoffice die Preispolitik extrem verändert hat finde ich, dass an dieser Stelle viele Sachen auf die Strecke bleiben und sich nicht viel Verändert. Beitrag ist von 2018 und die Anzahl der Stimmen zeigt wie wichtig das Thema ist.
Eine solchen Floskeln als Antwort zu geben finde ich eine Frechheit ohne zu begründen warum das nicht geplant wird!
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anonym kommentierte
Mein Steuerberater sagt mir, ich muß zwingend ein Erlösunterkonto anlegen, um bestimmte und immer wiederkehrende Geschäftsvorfälle zu verbuchen. Da lexoffice diese Basics nun immer noch nicht beherrscht, heißt es wohl zeitnah Abschied zu nehmen. Eigentlich sehr schade.
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anonym kommentierte
Als Beispiel das Konto für Warenbestand & Warenbestandänderung ist nicht vorhanden und kann leicht über solche möglichkeiten gelöst werden. Was bringt mir die implementierte GuV ohne Erfassung der Warenbestände.
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anonym kommentierte
Ich fände es wirklich gut wenn man eigene Konten zur Verbuchung anlegen könnte da der Kontenplan doch ziemlich abgespeckt ist und ich die Vorjahressalden(Steuerberater) gar nicht verbuchen kann. Bei der Konkurrenz geht es doch auch?!! Ansonsten finde ich Lexoffice wirklich super einfach in der Anwendung!!
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JMi kommentierte
Die Kategorie Kleinmaterial im Bereich Reparaturen bucht im Hintergrund die Kosten auf das Konto 6845 "Werkzeuge und Kleingeräte" und überträgt diese in EÜR Position 225 (Erhaltungsaufwendungen) und nicht wie für das Konto 6845 üblich in EÜR Position 229 (Arbeitsmittel).
Die Verbuchung von "Kleinmaterial für Reparaturen" im Konto für "Werkzeuge und Kleingeräte" im Sinne von Arbeitsmitteln würde auch bei jeder Datenübermittlung an einen Steuerberater zwangsläufig zu einer fehlerhaften Steuererklärung führen wenn dieser die "Kleinmaterial für Reparaturen" daraufhin wie ein Werkzeug als Arbeitsmittel absetzt.
Aufgefallen ist mir dies weil ich als Dienstleister der, wie jeder Handwerksbetrieb, Werkzeuge im Sinne von Arbeitsmitteln beschaffen muss im Gegenzug keine Möglichkeit hat dies auf dem korrekten SKR04 Konto zu buchen.
Mein Vorschlag wäre, das SKR04 Konto für Werkzeuge und Kleingeräte 6845 zum Beispiel benannt als Kategorie "Werkzeuge und Kleingeräte" oder auch ganz allgemein "Arbeitsmittel" im Bereich sonstige Ausgaben in der Nähe des Bürobedarfs zu positionieren und das Konto 6845 in EÜR Position 229 (Arbeitsmittel) zu übertragen.
Für Kleinmaterial im Sinne von Reparaturen sollte dann ein anderes Konto zu verwendet werden welches dafür nach SKR04 auch geeignet ist, z.B. 6470. Dieses Konto wird auch bereits korrekt in EÜR Position 225 (Erhaltungsaufwendungen) übertragen.
Ein temporärer Workaround ist es, die Kategorie Büromaterial zu verwenden um Werkzeug und Kleingeräte Beschaffungen als Arbeitsmittel zu verbuchen. So werden die Kosten für Werkzeug und Kleingeräte Anschaffungen zumindest in die korrekte EÜR Position 229 (Arbeitsmittel) übertragen. Ich verliere dadurch aber die Möglichkeit zwischen meinen Ausgaben für Büromaterial und Werkzeuge zu unterscheiden und da die Auswahl eines Büro Materialkontos zur Verbuchung von Werkzeugen nicht besonders intuitiv ist steigt auch die Fehleranfälligkeit.Referenz:
Dipl.-Kfm. Thomas Mertes
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/einnahmen-ueberschussrechnung-anlage-euer-fuer-2019-561-neue-positionen-im-ueberblick_idesk_PI20354_HI13595080.html -
JMi kommentierte
Meine hier als Kommentar erscheinende Schilderung zur fehlerhaften Verbuchung von Werkzeugen und Kleingeräten habe ich als individuelle Problembeschreibung gepostet. Ich habe mir davon versprochen, dass die beschriebene Problematik hier individuell diskutiert werden kann. Leider wurde diese ungefragt in diesen Kommentarbereich einer Idee verschoben, die mit meinem Problem nicht übereinstimmt. Ich würde mir wünschen wenn das geschilderte Problem individuell behandelt wird.
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JMi kommentierte
Die Kategorie Kleinmaterial im Bereich Reparaturen bucht im Hintergrund die Kosten auf das Konto 6845 "Werkzeuge und Kleingeräte" und überträgt diese in EÜR Position 225 (Erhaltungsaufwendungen) und nicht wie für das Konto 6845 üblich in EÜR Position 229 (Arbeitsmittel).
Die Verbuchung von "Kleinmaterial für Reparaturen" im Konto für "Werkzeuge und Kleingeräte" im Sinne von Arbeitsmitteln würde auch bei jeder Datenübermittlung an einen Steuerberater zwangsläufig zu einer fehlerhaften Steuererklärung führen wenn dieser die "Kleinmaterial für Reparaturen" daraufhin wie ein Werkzeug als Arbeitsmittel absetzt.
Aufgefallen ist mir dies weil ich als Dienstleister der, wie jeder Handwerksbetrieb, Werkzeuge im Sinne von Arbeitsmitteln beschaffen muss im Gegenzug keine Möglichkeit hat dies auf dem korrekten SKR04 Konto zu buchen.Mein Vorschlag wäre, das SKR04 Konto für Werkzeuge und Kleingeräte 6845 zum Beispiel benannt als Kategorie "Werkzeuge und Kleingeräte" oder auch ganz allgemein "Arbeitsmittel" im Bereich sonstige Ausgaben in der Nähe des Bürobedarfs zu positionieren und das Konto 6845 in EÜR Position 229 (Arbeitsmittel) zu übertragen.
Für Kleinmaterial im Sinne von Reparaturen sollte dann ein anderes Konto zu verwendet werden welches dafür nach SKR04 auch geeignet ist, z.B. 6470. Dieses Konto wird auch bereits korrekt in EÜR Position 225 (Erhaltungsaufwendungen) übertragen.Ein temporärer Workaround ist es, die Kategorie Büromaterial zu verwenden um Werkzeug und Kleingeräte Beschaffungen als Arbeitsmittel zu verbuchen. So werden die Kosten für Werkzeug und Kleingeräte Anschaffungen zumindest in die korrekte EÜR Position 229 (Arbeitsmittel) übertragen. Ich verliere dadurch aber die Möglichkeit zwischen meinen Ausgaben für Büromaterial und Werkzeuge zu unterscheiden und da die Auswahl eines Büromaterial-kontos zur Verbuchung von Werkzeugen nicht besonders intuitiv ist steigt auch die Fehleranfälligkeit.
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anonym kommentierte
Uns fehlen im Kontenrahmen SRK 03 folgende Konten: 4720 Lagerkosten, 4730 Ausgangsfracht und 3850 Zölle und Einfuhrabgaben.
Wir haben ein externes Speditionslager mit Auslieferung und kaufen Ware in der Schweiz.
Ohne diese Konten können wir nicht arbeiten. Wir bitten um baldige Hilfe.