Differenzbesteuerung UStG §25A
Verkaüfe, deren Einkauf einem Privatankauf (Gebrauchtwaren) zugrunde liegen, unterliegen der Differenzbesteuerung UStG § 25A.
Es wäre sehr gut, diesen Zusatz bei den Steuersätzen einzupflegen.
Der Steuersatz kann in der Rechnung auf 0 gesetzt werden. Gegenüber der Steuer muss dann anschließend in der Buchführung die Gesamtsumme abzüglich der Ankaufsumme aufgesplittet werden.
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anonym kommentierte
Wan wird es die Funktion Differenzbesteuerung endlich geben? Es handelt sich um einen Standardprozess! Ansonsten bitte irreführende Werbung vermeiden und dies auchproaktiv kommunizieren, dass die Ausgaben für das Programm für alle die das benötigen sinnlos ist. Danke
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anonym kommentierte
Differenzbesteuerung - Basis Buchung funktioniert nicht. Bitte dringend Funktion programmieren. Danke
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anonym kommentierte
Differenzbesteuerung ist ein Standard Geschäftsprozess. Bin doch sehr irritiert, dass dies nicht möglich ist. Bis wann wird es hier eine Lösung geben?
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Anonym kommentierte
Es ist echt traurig, dass es nach so langer Zeit noch immer keine Entwicklung gibt. Ich habe mit dem Thema sehr selten zu tun, jedoch werde ich allein aus diesem Grund wechseln, wenn es mich nächstes Jahr mehr beschäftigen werden sollte. Einen Kunden verloren :(
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Mathias Hoch kommentierte
Als Gebrauchtwarenhändler ist es unabdingbar, Rechnungen als Differenzbesteuerung auszustellen. Dies bedeutet, dass die verkaufte Ware auf der Rechung als steuerfrei ausgestellt wird. In der Rechungserstellung aber der Warenwert vom Verkaufswert abgezogen wird. Die Differenz muss dann versteuert.
Die Möglichkeit fehlt mir hier leider noch, dadurch ist das Programm für mich nicht nutzbar, obwohl es eine tollen Aufbau und super Funktionen hat.
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anonym kommentierte
Ist sehr relevant für mich, da ich viel mit Differenzbesteuerung arbeite und es so aktuell umständlich ist.
Schade.
Einer meiner größten Wünsche an Lexoffice!
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Lori kommentierte
Überfällig...
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anonym kommentierte
Wäre ein Traum!!!!
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anonym kommentierte
Für die Differenzbesteuerung benötige ich folgende Konten in SKR03:
Wareneingang Einzeldifferenz
Erlöse Einzeldifferenz ohne UmSt
Erlöse Einzeldifferenz mit UmSt
Erlöse Gesamtdiffernez ohne UmSt
Erlöse Gesamtdifferenz mit UmSt
Ohne diese Konten kann ich Lexoffice nicht nutzen. Warum bietet Lexoffice die Differenzbesteuerung nicht standartmäßig an? -
anonym kommentierte
ist hierzu noch nichts passiert ?
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Dennis vdV kommentierte
Es fehlt dringend die Option der Buchung von Differenzbesteuerungen. Diese sind in der heutigen "ecommerce" Zeit unumgänglich. Gerade die "kleinen" Unternehmer die Ihr mit dieser Software ansprecht sind in diesem Bereich häufig vertreten.
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anonym kommentierte
Ich habe mittlerweile 3 Firmen über Lexoffice laufen, werde mir allerdings jetzt zwangsweise doch ein anderes System holen müssen, da die absolut zwingend erforderliche Differenzbesteuerung offensichtlich nicht umgesetzt wird.
Genauso fehlt hier für den gesamten KFZ-Bereich die sog. "Altteilesteuer" und die einzurichten ist absolut einfach, da man lediglich ein weiteres Konto wie die Mehrwertsteuer anlegen müsste. -
anonym kommentierte
ich schließe mich der Forderung bezüglich Differenzbesteuerung an - bin Autohändler
Der Workaround mit separaten Ausweis des EK-Preises kann keine Lösung auf Dauer seinViele Grüße
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anonym kommentierte
Es wäre schön wenn lexoffice die Differenzbesteuerung in das Programm übernehmen würde das es ganz normal Nutzbar ist.
In meinem Unternehmen kaufe ich ab und zu auch Ware gebraucht an für den Weiterverkauf und verschenke aktuell Geld an den Staat weil ich immer auf dem Gesamtbetrag die Umsatzsteuer ausweise obwohl ich ja auch nur auf die Differenz die mir zwischen EK Preis und VK Preis die Umsatzsteuer ausweisen könnte.
Ich finde es sehr Schade das bisher nicht angeboten wird.
Vielleicht geht es ja anderen auch so und die Idee wird umgesetzt, ich würde mich freuen.
Vielen dank und Grüße
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anonym kommentierte
Es wird dringend eine Erfassung für die Differenzbesteuerung benötigt!
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anonym kommentierte
Differenzbesteuerung und kompletten Kontenrahmen freigeben!
Differenzbesteuerung: Einnahmen auf Verrechnungskonto, Splitting nach steuerfreien Einnamen 8191 und steuerprflichtigem Anteil 8193.
Einfacher geht es doch nicht! Ich verstehe den Widerstand von Lexoffice nicht, diese zwei Punkte zu implementieren. Die Nutzer mit weniger Fachwissen können natürlich den schmalen Kontenrahmen nutzen, aber wenn jemand mit etwas mehr Fachwissen und Erfahrung im Buchen ausdrücklich den Wunsch nach der Nutzung des kompletten Kontenrahmens zwecks richtiger Kontierung äußert, sollte es doch möglich sein, diesen freizugeben! Aktuell zwingt ihr uns, die Funktionen, die ihr nicht bietet, über das alte Programm zu buchen. Wenn das nicht unflexibel und altmodisch ist... Schließlich positioniert ihr euch als modern und benutzerfreundlich und baut Lexoffice auf einem Zusammenspiel von Tools / AddOns auf.
Ich hoffe sehr, dass ihr die Ideensammlung nicht umsonst gegründet habt und die Optimierungsvorschläge ernst nimmt. -
Marc K. kommentierte
Implementierung der Differenzbesteuerung UStG §25A im 20. Jahrhundert!
Stimmt ab! :)
Wer sich mit uns, den Unternehmern, die sich in Lexoffice mit aufwendigen Workarounds zu §25A rumschlagen müssen, solidarisch zeigen möchte gehört unser Dank!
Aus vorherigen Ideen erwarten 232 Kunden (Dunkelziffer unbekannt) diese Funktion und es wird als nicht vorgesehen deklariert? Eine Allin Wonder Lösung wie Lexoffice es sein will, sollte solch ein Feature, welches für Flohmarkttrödler, Ebay An- Verkäufer, Secondhandshop, Autohändler und etliche anderen Geschäftszweigen elementar ist, im 20. Jahrhundert verfügbar sein! Nicht vorgesehen klingt da schon fast beleidigend für mich als Kunde vermutlich 2ter Wahl!
Hoffe auf Besserung!
Grüße aus Weyhe
Marc K. -
anonym kommentierte
Bitte hinzufügen.. für viele Unternehmer wäre das perfekt!
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anonym kommentierte
wichtig für jeden Gebrauchtwarenhandel, von Rasenmähern bis zu Supersportwagen und Yachten.
Wenn ich ein Produkt ohne MwSt einkaufe - Auto von Privat bespielsweise - und es dann als Händler wiederverkaufe, muß ich die MwSt nur auf den erzielten Ertrag bezahlen. Dafür gibt es die Differenzbesteuerung. Auch Workarounds sind laut lexoffice bisher nicht machbar. So wird das Ergebnis immer um den mit MwSt belegten Gewinn verfälscht.
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syda.kfzteile kommentierte
Seit paar Jahren benötigen die Nutzer Differenzbesteuerung und die machen gar nichts? hmmmm also für mich auch kein Grund dies zu Abo zu nehmen wenn ich es nicht buchen kann, schade