Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 UStG i.V.m. § 8 UStG
Bei den Optionen für steuerfreie Umsätze kann man nur Bauleistungen oder EU-Ausland auswählen. Es gibt aber eine Reihe von weiteren Gründen für eine Steuerbefreiung die man doch recht einfach einbauen könnte, oder?
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Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr.1a, 2-7 und 1c UStG bezeichnen z. B. Exporte, d. h. Lieferungen in ein Land außerhalb derEU (1a) oder eine Beförderungsleistung dorthin (3), Seeschifffahrt und Luftfahrt (2) und diesbezügliche Reisebüroumsätze (5), Offshoregeschäfte (7).
Diese Umsätze schließen einen Vorsteuerabzug nicht aus.
gegenkonten sind 8120 (SKR03) oder 4120 (SKR04).
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abalu kommentierte
Rechnungen nach § 4 Nr. 21 b UStG (Dozentenhonorar an Hochschulen etc.) sollten umsatzsteuerlich korrekt behandelt werden.
Rechnungszusatz:
„Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 4 Nr. 21 UStG. Eine Bescheinigung des Auftraggebers liegt vor.“