Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 UStG i.V.m. § 8 UStG
Bei den Optionen für steuerfreie Umsätze kann man nur Bauleistungen oder EU-Ausland auswählen. Es gibt aber eine Reihe von weiteren Gründen für eine Steuerbefreiung die man doch recht einfach einbauen könnte, oder?
:
Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr.1a, 2-7 und 1c UStG bezeichnen z. B. Exporte, d. h. Lieferungen in ein Land außerhalb derEU (1a) oder eine Beförderungsleistung dorthin (3), Seeschifffahrt und Luftfahrt (2) und diesbezügliche Reisebüroumsätze (5), Offshoregeschäfte (7).
Diese Umsätze schließen einen Vorsteuerabzug nicht aus.
gegenkonten sind 8120 (SKR03) oder 4120 (SKR04).
-
Sven Brencher
kommentierte
Das ist für mich auch noch ein Problem: ich habe einen Auftraggeber, wo ich nach § 4 Nr. 21 UStG keine MwSt. berechnen kann. Das führt nun aber auch zu einem prozentualen Vorsteuerabzug, der vom Steuerberater manuell berechnet werden muss. Da ich nicht in der Lage bin die Umsatzsteuervoranmeldung in Lexoffice entsprechend anzupassen, muss diese jeden Monat vom Steuerberater abgegeben werden, was leider zusätzliche Kosten verursacht. Es wäre also sehr schön, wenn Umsatzsteuerfreie Leistungen nach §4 Nr. 21 UStG. auch korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden.
-
anonym
kommentierte
würde mir auch wünschen auf das konto 4100 buchen zu können.
gerne die kostenstelle beim artikel hinterlegen und somit auch pro artikel in einer rechnung ausweisen.
auch die möglichekeit auf 4120 und 4125 buchen zu können. -
abalu
kommentierte
Rechnungen nach § 4 Nr. 21 b UStG (Dozentenhonorar an Hochschulen etc.) sollten umsatzsteuerlich korrekt behandelt werden.
Rechnungszusatz:
„Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 4 Nr. 21 UStG. Eine Bescheinigung des Auftraggebers liegt vor.“