Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 UStG i.V.m. § 8 UStG
Bei den Optionen für steuerfreie Umsätze kann man nur Bauleistungen oder EU-Ausland auswählen. Es gibt aber eine Reihe von weiteren Gründen für eine Steuerbefreiung die man doch recht einfach einbauen könnte, oder?
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Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr.1a, 2-7 und 1c UStG bezeichnen z. B. Exporte, d. h. Lieferungen in ein Land außerhalb derEU (1a) oder eine Beförderungsleistung dorthin (3), Seeschifffahrt und Luftfahrt (2) und diesbezügliche Reisebüroumsätze (5), Offshoregeschäfte (7).
Diese Umsätze schließen einen Vorsteuerabzug nicht aus.
gegenkonten sind 8120 (SKR03) oder 4120 (SKR04).
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anonym kommentierte
Ein Großteil unserer Einnahmen besteht aus Einnahmen, die in 8100 gehören. Bitte ermöglichen Sie eine Nutzung dieses Kontos im SKR03!
Diese Anfrage ist seit 6 Jahren offen. Warum wird das nicht in Angriff genommen? -
anonym kommentierte
Ich würde gerne Ihr Programm erwerben, leider gibt es für mich keinen Weg innerhalb ihres Programmes abzurechnen. Ich brauche einen Vermerk zur Umsatzsteuerbefreiung nach §4 auf der Rechnung. Händisch eintragen geht nicht, da dann immer noch der §19 mit draufsteht.
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anonym kommentierte
Wir haben diverse Unternehmen mit Bezug zur Schifffahrt bei LexOffice und brauchen dringend 4150 (SKR04) Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 2-7 UStG.
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anonym kommentierte
Für alle, die Unterricht jeglicher Art erteilen ist diese Funktion essentiell. Das betrifft außer mir selbst z.B. quasi alle Musiker, die ich kenne. Bitte dringend nachreichen.
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anonym kommentierte
Einbindung der Geschäftsvorgänge um Konto 8100 - steuerfreie Umsätze nach §4 Nr8 ff und Übernahme der Daten in die USt-Voranmeldung (Spalte 48 der USt-Voranmeldung).
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Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und erstelle jede Menge umsatzsteuerbefreite Rechnungen (in einem anderen System). In Lexoffice kann ich das nicht abbilden / buchen. Ich trage eine Freitextposition in die Rechnungen ein und muss das entsprechend von der Steuerberatung korrigieren lassen.
Wenn Sie diese Lücke in Lexoffice schließen könnten, wären Ihnen viele Therapeuten bestimmt sehr dankbar! -
anonym kommentierte
Wir sind Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) (berufliche Bildungsmaßnahmen). In der deutsche Version ist es ja kein Problem die Sache darzustellen, aber in der automatischen Übersetzung ins Englische erscheint immer automatisch § 19. Da wir ca. 65% der Kunden im Ausland haben ist das echt ein Problem.
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zur bereits vorhanden §19 Kleinunternehmer Regelung bitte die Befreiung von Ärtzten nach § 4 einfügen. Sonst können wir den Rechnungspart nicht nutzen da §19 unveränderbar eingedruckt wird
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Wir müssen umsatzsteuerfreie Umsätze gem. §4 Nr. 16 buchen. Geht nicht! Und somit wird auch die Zeile 24 in der UStVA nicht befüllt. Also UStVA von Hand per Elster ausfüllen. :-(
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anonym kommentierte
Ich finde LexOffice gut, auch wenn es als großes Manko keine Bilanzierung anbietet. Jedoch sollten normale Geschäftsfälle wie z.B. die steuerfreie Vermietung nach § 4 Nr. 12 UstG möglich sein. Trotz eines Rechnungstools in LexOffice, wieder extern in einem anderen Programm eine Rechnung zu schreiben und diese als Einnahmebeleg nicht korrekt verbuchen zu können, sodass die Umsatzsteuervoranmeldung z.B. über ELSTER Online erfolgen soll, ist unnötig umständlich und verhindert, dass man als Kunde die Stärken der Software LexOffice genießen oder überhaupt nutzen kann.
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anonym kommentierte
Ich war wirklich schockiert davon, dass man keine umsatzsteuerfreien Leistungen nach § 4 UStG buchen kann im "Testsieger" der Buchhaltungssoftware. Hätte ich nicht das günstige Angebote ohne Testversion gekauft, ich wäre direkt wieder weggegangen von Lex Office. Das ist so ja nur eine halbe Buchhaltungssoftware.
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Marco kommentierte
Hallo,
das geht. Im Kundenstamm
- bearbeiten
-Steuer --> Und da den haken setzen bei "steuerfreie Rechungen erlauben" -
anonym kommentierte
Ich habe Kunden für die ich Umsatzsteuerfreie Rechnungen nach §4 Nr. 21b UStG buchen muss. Leider ist das bei Lexoffice nicht möglich. Wäre super, wenn das in Zukunft ergänzt wird.
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anonym kommentierte
Hier wäre generell sinnvoll eine Auswahl zwischen verschiedenen Gründen der Umsatzsteuerbefreiung zu ermöglichen.
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Sven Laudel kommentierte
Bitte bei Rechnung erstellen die Auswahl "Einnahmen gemäß §4 Nr. 16g UStG" hinzufügen (0% USt. gemäß....)
Da wir auch Entlastungsleistungen anbieten und in der steuerfreien Rechnung an die Kassen der Schlusssatz "Die abgerechneten Leistungen sind gemäß §4 Nr. 16g UStG umsatzsteuerbefreit." einfügen MÜSSEN, bleibt uns seither NUR DIE MÖGLICHKEIT extern von Lexoffice Rechnungen zu erstellen.
Wir würden nun natürlich gerne auch die Rechnungen für die Pflegekassen in der Lexoffice-Oberfläche erstellen, anstatt immer nur bei Zahlungseingang die Rechnungen zu erfassen (da man extern geschriebene Rechnungen vorab GAR NICHT als "offene Rechnung / Forderung" hochladen kann :/ .
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Hilmar Linse kommentierte
Ich schließe mich dieser Bitte an: Bitte ergänzt bald diese USt-befreiung oder zumindest eine Art, welche in Zeile 48 USt-VA einfließt. Vielen vielen Dank!
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Hilmar Linse kommentierte
... und eigentlich alle §4... mir würde z.B. Nr. 21a für Dozentenhonorare an USt-befreite Bildungsträger helfen. SKR03 8100 und UST-VA Zeile 48.
Beste Grüße Hilmar Linse -
anonym kommentierte
Oha, seit 2 Jahren offen. Ich benötige diese Möglichkeit auch, da ich bereits über 50% meiner EInkünfte aus Dozentenhonoraren erziele. Wie löst ihr dieses Problem bis jetzt?
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Sven Brencher kommentierte
Das ist für mich auch noch ein Problem: ich habe einen Auftraggeber, wo ich nach § 4 Nr. 21 UStG keine MwSt. berechnen kann. Das führt nun aber auch zu einem prozentualen Vorsteuerabzug, der vom Steuerberater manuell berechnet werden muss. Da ich nicht in der Lage bin die Umsatzsteuervoranmeldung in Lexoffice entsprechend anzupassen, muss diese jeden Monat vom Steuerberater abgegeben werden, was leider zusätzliche Kosten verursacht. Es wäre also sehr schön, wenn Umsatzsteuerfreie Leistungen nach §4 Nr. 21 UStG. auch korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden.
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anonym kommentierte
würde mir auch wünschen auf das konto 4100 buchen zu können.
gerne die kostenstelle beim artikel hinterlegen und somit auch pro artikel in einer rechnung ausweisen.
auch die möglichekeit auf 4120 und 4125 buchen zu können.