Automatische Aufgliederung / Berechnung sowie Ausweisung der Haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 3
Zum Schluss der Handwerks Rechnung sollte automatisch die Haushaltsnahen Dienstleistungen ausgewiesen werden.
 highline-schmidt-gmbh
    
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 kommentierteWann wird es endlich umgesetzt, gibt es gar kein Interesse, Handwerker in ihrem Programm zu halten 
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 kommentierteEs fehlt die Möglichkeit, Rechnungen nach Lohn und Material getrennt zu erstellen, so genannte Handwerkerrechnunge nach § 35a EStG. 
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       Dr.-Ing. Elmar Lohmüller
    
 kommentierte Dr.-Ing. Elmar Lohmüller
    
 kommentierteFunktion wäre auch für uns sehr schön sie zu haben, das erspart viel Zeit! 
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       anonym
    
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 kommentierteViele meiner Kunden möchten meine Handwerksleistung als haushaltsnahe Dienstleistung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dazu muss der Lohnanteil ohne Material inkl. MWSt. in der Rechnung ausgewiesen werden. Für mich wäre es hilfreich, wenn dieser Betrag automatisch berechnet und dargestellt werden könnte. 
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       anonym
    
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 kommentierteHaushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG müssen laut BGH extra ausgewiesen werden. 
 Diese können dann von Hausbesitzern, Eigentümern etc steuerlich geltend gemacht werden.Jetzt muss dieses immer noch Händisch in die Rechnung eingetragen werden 
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       anonym
    
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 kommentiertees wäre ja schon hilfreich, wenn Dies als Position, wie die drei Leerpositionen in der Startmaske erscheint. Stunden eingeben und fertig. 
 Wenn man dies nicht benötigt, einfaxh weglöschen.
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       anonym
    
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 kommentierteWir als Baufirma müssen Leistungswerte extra ausweisen. 
 Es wäre toll wenn man wie in der Stammdatenerfassung des Produktes oder der Leistung dazu noch eine Auswertung in der Schlussrechnung anklicken kann oder automatisch dazu erhält.
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       anonym
    
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 kommentierteRechnung mit Netto-Positionen 
 Zwischensumme in Brutto
 Darunter eine Position/ Abzug einer Summe in Brutto
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       anonym
    
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 kommentierteAuch wir vermissen die berechnung des §35a, ohne können wir das Rechnungssystem von Lexoffice leider nicht nutzen. Wie viele Stimmen werden benötigt, bis es umgesetzt wird? 
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       anonym
    
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 kommentierteFür meine Firma wäre dies ein enormer Vorteil, wenn die haushaltsnahen Dienstleistungen am Ende der Rechnung automatisch ausgewiesen werden. 
 Bitte nehmt das in eurem Programm auf.
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       anonym
    
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 kommentierteLeider wurde dieser Punkt noch immer nicht realisiert, was eine Menge Mehrarbeit für uns Handwerker und Dienstleister verursacht, da wir diese Kosten noch immer manuell in einen Nachtext verfassen müssen. Bitte mit umsetzen!! 
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       anonym
    
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 kommentierteguten Abend. 
 Es wäre sehr vereinfachend, wenn es einen festen Pungt in der Rechnungsmaske geben würde, der Haushaltsnahe Leistungen nach §35a EstG vorgibt.
 oder gibt es den schon, und ich finde den nicht
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 kommentierteWürde ich sofort nutzen. Bitte bitte hinzufügen. 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteDas wäre wirklich sehr wichtig. Ein separates Feld dafür wäre schon extrem hilfreich. 
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       anonym
    
 kommentierte anonym
    
 kommentierteSuper wichtig und einfach umsetzbar! 
