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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG müssen laut BGH extra ausgewiesen werden.
    Diese können dann von Hausbesitzern, Eigentümern etc steuerlich geltend gemacht werden.

    Jetzt muss dieses immer noch Händisch in die Rechnung eingetragen werden

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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