Teilzahlungsbetrag auf Rechnung anzeigen
Leistet ein Kunde eine Anzahlung oder zahlt einen Teilbetrag (Ratenzahlung), ist es wichtig, dass dieser Vorgang auf den Rechnungen ersichtlich ist.
Die Lösung wäre eine Ergänzung zum Rechnungsbetrag:
Rechnungsbetrag: 50,00
geleistete Zahlung: 25,00
Fällig (oder offen): 25,00
Die Angabe der gleisteten Zahlung und des Restbetrages von 0 bei bezahlten Rechnungen dient auch dem Kunden als Zahlungsnachweis gegenüber dem Finanzamt bei Barzahlungen.
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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Blasius Thomas
kommentierte
Es wäre Hilfreich, wenn nach einer Teilzahlung auf der Rechnung unter dem Gesamtbetrag der Teilzahlungsbetrag ausgewiesen wird.
Derzeit kann man Teilzahlungen vornehmen, diese werden aber weder Verrechnet, noch ausgewiesen. -
anonym
kommentierte
Die Zahlung ist von Lexoffice umgesetzt. Nicht umgesetz ist aber, dass man z.B. zur Rechnung die dazugehörige Quittung anhängt.