Guthaben bei Lieferanten sollten auch in den offenen Posten ausgewiesen werden
Wenn ein Guthaben bei einem Lieferanten besteht, der eine neue Rechnung stellt kann diese nur über Kasse, angebundene Bank oder Privat bezahlt werden. Das Guthabenkonto wird hiebei nicht angeboten, somit kann das Guthaben auch nicht abnehmen. Bezahlen werden muss dann die Rechnung über Privat und der StB. muss diese Privatzahlung mit dem Guthaben verrechnen.
Das ist praxisfremt. Das Guthabensollte über offene Posten abzurechnen sein.
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anonym kommentierte
und wenn man sich in der Belegansicht Rechnungen und Rechnungskorrekturen (Gutschriften) eines Kunden ansieht, dann wird der Gutschriftsbetrag nicht abgezogen sondern addiert ! Soll das ein Witz sein :-)
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anonym kommentierte
Ich finde generell der Guthaben Bereich sollte geändert werden, eine Rechnung kann ich mit lexoffice nur bezahlen, aber keine Gutschrift mit der Rechnung verrechnen, dies ist dann nur möglich, wenn ich es im online Banking mache, weiterhin hat der Gutschrift Kunde , weil Einnahme , eine andere Kundennummer als der Lieferantenkunde, 2 verschiedene Kundennummern lassen sich aber nicht ausbuchen