Sammelbeleg aufteilen & aus Teilbeträgen Anlagen erstellen
Ich habe einen Rechnungsbeleg, mit 3 Einzelposten (2 Büromöbel, 1 Lieferung).
Ich kann die Rechnung nicht auf Teilbeträge aufteilen und aus jedem Teilbetrag einen Anlage erstellen ("eine Belegaufteilung ist nicht möglich. Erfassen sie als Einzelbeleg")
Um für jeden Posten einen Einzelbeleg zu machen, muss ich den selben Beleg 3xhochladen, weil ich Belege nicht kopieren kann!
Das ist alles mehr als umständlich und unlogisch. Wofür kann ich denn Teilbeträge erstellen, wenn dann beim Speichern eine Fehlermeldung kommt "geht nicht!" ?
dringend nachbessern! Sammelrechnungen sind ja nun nicht selten.
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mail kommentierte
Schließe mich den vielen Meinungen hier an. Lexoffice ist eine schnelle, übersichtliche und intuitiv zu bedienende Software mit praktischen Funktionen, aber leider mangelt es immer wieder an den ganz trivialen Basics. Als würden da Top-Programmierer dran sitzen, aber niemand, der Ahnung vom Alltag in der Buchführung hat. Zum Jahresabschluss am Jahresende steht man dann vor dem Chaos. Und auch wenn vom Support immer wieder auf den Steuerberater verwiesen wird: Auch dieser braucht für jede fehlende oder falsche Buchung erstmal die Information, was denn da genau gelaufen ist bzw. gebucht werden soll. Vielleicht sollten hier für die Entwicklung Steuerberater, Steuerfachangestellte und Kleinunternehmer aus der Praxis dazugeholt werden.
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WordPress kommentierte
Wird sich hier etwas ändern?
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Hendrik kommentierte
War nun auch wieder in der Situation, tatsächlich sehr mühsam...
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anonym kommentierte
2 Jahre und 6 Monate später und die Funktion wurde immer noch nicht umgesetzt. Es ist mir ein Rästel Lexoffice! Wie bekommt man den Laden dazu endlich diese kleinen aber wichtigen Grundfunktionen umzusetzen?
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anonym kommentierte
Ich schließe mich meinen Vorrednern an.
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anonym kommentierte
Gibt es mittlerweile eine Lösung?
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anonym kommentierte
Ja, ist mir auch als Neukunde nicht begreiflich, warum diese Funktion fehlt. Auch der Hilfetext die Rechnung zu duplizieren ist eher ein Witz statt eine Hilfe.
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KG kommentierte
Ich schliesse mich an
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anonym kommentierte
Es wäre gut, wenn das mal endlich umgesetzt werden würde!
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Uli Schmitz kommentierte
Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten.
Beispiel:
Kauf eines Laptops mit separatem Bildschirm und Adapterkabels => 1 Beleg, aber 3 Anlagen !?Bitte ermöglichen, zumindest hochgeladene Dokumente kopieren können (als Workaround).
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anonym kommentierte
Ich bin auch auf einige "Ungereimtheiten" gestoßen. Gerade die GWG´s lassen sich nucht korrekt verbuchen, auch kann man keine "nicht abziehbare VS" buchen, was dringend gebraucht wird bei Miethäusern.! Und zuletzt fehlt mir auch das Konto für die Kapitalrücklage eine UG, gerade wo das Modell einer UG so richtig in Mode gekommen ist müssten das doch viele Unternehmer brauchen??!
So hilft man sich wieder übers Jahr mit ein paar "falschen" Buchungen damit wenigstens die GuV richtig rauskommt und braucht am Jahresende dann doch wieder den Steuerberater damit er einige Dinge gerade rückt.
Es drängt sich der Verdacht auf, dies ist beabsichtigt. -
anonym kommentierte
In der heutigen Zeit gibt es mehrere Punkte zu berücksichtigen.
GWG unter 150 €, GWG von 150 bis 410 € und natürlich GWG bis 1000 € sollten schon in Anbetracht dessen Buchbar sein, wenn man seine Abschreibung wie auch bei den Anlagegütern korrecht haben möchte.
Es wäre toll wenn Lexware hier zeitnah eine Lösung finden würde, da ansonsten die werbliche Aussage ich kann meine Steuer selber machen, sich eher schwierig darstellt. Spätestens hier müsste man dann wieder manuell und/oder den Steuerberater hinzu ziehen.
Evtl. gibts ja schon eine Lösung, die habe ich aber bisher noch nicht finden können. -
Joachim Kohler kommentierte
Was soll ich da noch schreiben? Ich verstehe bei Lexware sehr vieles nicht! seit über 10 Jahre ist diese Firma in kaufmännisch wirtschaftlichen Software tätig. In Lexoffice wird "Das Rad" neu erfunden! He wie bitte null Ahnung. Joachim Kohler
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anonym kommentierte
Es muss möglich sein auch Rechnungen mit Geringwertigen Wirtschaftsgütern kurz: GWG Positionen auf verschiedene Buchungskonten zu splitten.
Es ist zur Zeit nicht möglich eine Rechnung, die eine Gwg Position sowie Bezugsnebenkosten enthält korrekt zu erfassen.