Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a
Ausweis Lohn- und Fahrtkosten nach § 35a ist seit Jahren gesetzliche Vorschrift. Das Programm sollte diese Kosten anhand der Eingang der Arbeitszeit/Stunden und Kfz-Kosten zusammenrechnen und als Text am Ende der Rechnung in Brutto/Netto anzeigen. Das Thema in diesem Portal schon angesprochen, aber nicht zur Umsetzung vorgesehen. Nachdem es eine Vorschrift ist, muss dies aber erledigt werden.
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anonym
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Für Handwerker zwingend erforderlich.
Kann aber ganz einfach über die freien Felder gelöst werden. Beispielsweise:
Lohnkostenanteil = 254,32 EUR inkl. USt.
Dann muss je Rechnung nur der Betrag angepasst werde.
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anonym
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FÜr Handwerker wäre das ausweisen der Lohnkosten gem. § 35 EkSt. sehr wichtig inkl. entsprechendem Fusstext.