Kaution
Hallo
Könnten Sie noch als Konto "Kaution" anlegen?
Dies ist keine Einnahme und kein durchlaufender Posten, muß aber doch hinterlegt werden...
DANKE!

Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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Anonymous commented
Wir sind im Immobilien Bereich und es wäre praktisch wenn man hier auch Kautionsrückzahlungen erstellen könnte abzüglich der Dinge die repariert oder ersetzt werden müssen.
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JFC commented
Es kann doch nicht sein, dass an allen möglichen und unmöglichen Ecken der SKR03 so beschnitten ist, dass man alltägliche Aufgaben, die im Büro-Alltag nun mal vorkommen nicht abbilden kann.
Wie schon an anderer Stelle erwähnt bitte ich Sie diese Hürden zu beseitigen!
Als Einzelunternehmer, welcher seine Buchhaltung gern selbst machen würde, stoße ich immer wieder an Grenzen, welche es nicht geben sollte und welche mir völlig unverständlich sind!
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Ferdinand commented
Ich wurde nun auch von meinem Steuerberater gebeten, Kautionen auf 1527 (bzw. 1525ff) zu buchen, statt hierfür das behelfsmäßig angelegte "offline Mietkautionskonto" zu verwenden. Unverständlich, dass so etwas alltägliches wie die Kaution für den Büromietvertrag nicht standardmäßig unterstützt wird!
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Anonymous commented
Liebes lexoffice-Team,
leider kann ich gezahlte Mietkautionen nicht buchen. Dies sollte aus meiner Sicht aber zum Standard gehören, da es häufiger vorkommt. Bitte nehmt das Konto zusätzlich mit auf.
Danke und viele Grüße
Andrea Westermann
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Anonymous commented
Ja, das Problem habe ich auch!!! Das sollte dringend geändert werden, denn bisher muss das mein Steuerbüro nachbuchen. super ärgerlich!
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Anonymous commented
Ergänzung zu dieser Idee: Es wäre sehr sinnvoll, wenn Kautionen in lexoffice auf das entsprechende Konto (1525 im SKR03) gebucht werden könnten.
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Anonymous commented
Ich finde es auch sehr praktisch für das Buchen von Automietverträgen. Dort wird oft eine Sicherheit fällig die später wieder zurück erstattet wird.
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Anonymous commented
Bisher ist es mir nicht möglich die Kaution seperat zu verbuchen, außer das keine Mehrwertsteuer darauf fällt. Jedoch muss ich den Betrag ja auch wieder rausbuchen aus der Kasse, sobald mir meine Ware zurück gebracht wird.
Die Möglichkeit bei der Rechnungsschreibung gleich den Anteil der Kaution auf ein seperates Konto zu buchen und dort auch wieder heraus zu buchen wäre wunderbar, denn dann würde nicht ständig ein ungeklärter Verlust stehen. -
Anonymous commented
Schade dass so kleine Änderungen oder Ergänzungen so lange dauern!
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Albert commented
Laut Haufe im SKR03 0540 sonstige Ausleihungen.
Ich verstehe nicht, dass nicht alle Konten der Kontenrahmen hinterlegt sind. Kann mir jemand hierfür den Grund nennen? -
Anonymous commented
Mietkautionen sind im Geschäftsleben doch etwas alltägliches und sollten deshalb selbstverständlich in Lexoffice zu buchen sein. Ich möchte hier nicht den Steuerberater um Umbuchung bitten müssen.