anonym
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4 gefundene Ergebnisse
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582 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten -
97 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteWenn man Rechnungen in einer anderen Software erstellt und diese nur für die Buchführung in Lexoffice als Einnahme-Beleg erfasst, kann man aus dieser "Rechnung" keine Mahnung erstellen oder sie per E-Mail versenden.
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93 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·anonym teilte diese Idee ·
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138 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteBeim Export der Kontakte in eine CSV-Datei sollten eigentlich auch die Telefonnummern mit exportiert werden.
Guten Tag,
ich würde gerne Einnahmen (also Rechnungen die nicht in Lexoffice erstellt wurden) genauso wie in Lexoffice erstellte Rechnungen behandeln können.
Zur Zeit ist es nur möglich diese Rechnungen als Einnahmen zu erfassen. Diese liegen dann unter Eingangsbelege->Einnahmen anstatt unter Ausgangsbelege->Rechnungen.
Grundsätzlich würde ich eben gerne diese Belege auch Mahnen können und sie aus Lexoffice heraus per E-Mail versenden können.
Danke fürs zuhören.