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Bei Ein- und Ausgangsbelegen sollte die Angabe der Fälligkeit mit einer Anzahl Tagen angegeben werden können. Es ist äußerst selten, dass Rechnungen mit einem speziellen Datum als Frist erstellt werden. Aktuell muss jedes Mal gerechnet werden, welches Datum sich ergibt bei z.B. Rechnungsdatum + 30 Tage Fälligkeit.