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anonym
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Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
anonym
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Ich finde es schade, dass es keine hinterlegte Formel gibt, welche gesetzliche Mahn/Zinsgebühren berechnet oder wenigstens ein Blankofeld dafür bereithält.
Denn wenn ich eine Erinnerung schreibe, muss ich ja irgendwo meine Verzugsgebühr oder Zinsen angeben können. Dieses sollte dann auch beim Buchen entsprechend zugeordnet werden können, da der Betrag dann ja vom ursprünglichen Betrag abweicht.
Ich wäre sogar bereit 50% meiner Verzugsgebühren im Erfolgsfalle zu teilen (spenden). Durch dieses Fehlen verlieren viele Selbstständige sehr viel Liquidität. Nur ein sauberer Automatismus, der rechtssicher ist, wäre hier eine echte Hilfe
Wenn nur der Rechnungsbetrag ohne Zinsen / Verzugsgebühr überwiesen wird, also nur ein Teilbetrag gezahlt wird, was ja oft vorkommt, sollte auch ein entsprechender Automatismus greifen.