anonym
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Es stimmt, dass man (wenn man den Lexware XL-Vertrag abonniert hat), Anhänge hochladen kann. Auch kann man diese für den Rechnungsversand in eine einzelne Datei mit der eigentlichen Rechnung zusammenführen.
Dies gilt jedoch nicht mehr für E-Rechnungen. Möchte man eine E-Rechnung mit Anhängen zusammenführen, erscheint folgende Meldung:
"Toll, Sie senden eine E-Rechnung! Damit diese einwandfrei weiterverarbeitet
werden kann, sollte sie nicht mit anderen
Dateien zusammengeführt werden."