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anonym

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    Liebe Ideengeber:innen,

    die Ausgabe der Vorsteuern bei Belegdatum in der Voranmeldung ist keine von lexoffice ausgedachte Funktion. Es handelt sich hier um geltendes Recht, in dem genau geregelt wird, wann Vorsteuer abgezogen werden kann. 

    Viele Grüße

    Mia@lexoffice Team

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    anonym kommentierte  · 

    Folgendes Szenario:

    1. Ich mache meine Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2024 am vierten Dezember und übermittle diese per Elster.

    2. Am achten Dezember bekomme ich eine Rechnung zu einer Leistung vom Vormonat eines Lieferanten, mit dem Belegdatum 30.11.2024. Die Fälligkeit ist der 12.12.2024. Entsprechend wurde noch nicht bezahlt.

    3. Ich erfasse den Beleg, er wird in den Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum von November 2024 übernommen.

    Nun muss ich zwingend einen Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2024 vornehmen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Außer ich erfasse das Belegdatum nicht korrekt zur Rechnung.

    Idee:

    Wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldung für einen Monat bereits übermittelt wurde und dann ein Eingangsbeleg nachträglich aufgenommen wird, dann sollte dieser Beleg in den Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum des nachfolgenden Monats übernommen werden. Zumindest, wenn die Fälligkeit (und evtl. die Zahlung) ebenso im nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum liegt.

    Aktuell rutschen so einzelne Rechnungen einfach durch, weil ich natürlich vergesse die Korrektur vorzunehmen, weil sich kein Beleg geändert hat.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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