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Wir nehmen bei Lieferantenrechnungen grundsätzlich Skonto in Anspruch. Bei der Belegerfassung zieht Lexoffice jedoch lediglich das Fälligkeitsdatum ohne Inanspruchnahme von Skonto oder das Rechnungsdatum. Beides ist aus meiner Sicht fehlerhaft. Sofern ein Lieferant Skonto gewährt, sollte Lexoffice bevorzug diese Fälligkeitsdatum heranziehen.