Ich halte es für notwendig, dass man auch Abschlagsrechnungen mit detaillierter Leistungsaufstellung erstellen kann. (gemäß § 632a BGB oder gemäß § 16 Abs. 1 VOB/B) . Eine manuelle Excelaufstellung zusätzlich zu versenden ist keine Lösung und es ist zusätzlicher unnötiger Arbeitsaufwand und vermutlich bei der künftigen elektronischen Rechnung sowieso nicht mehr möglich.
Ich halte es für notwendig, dass man auch Abschlagsrechnungen mit detaillierter Leistungsaufstellung erstellen kann. (gemäß § 632a BGB oder gemäß § 16 Abs. 1 VOB/B) . Eine manuelle Excelaufstellung zusätzlich zu versenden ist keine Lösung und es ist zusätzlicher unnötiger Arbeitsaufwand und vermutlich bei der künftigen elektronischen Rechnung sowieso nicht mehr möglich.