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anonym

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  1. 781 Stimmen
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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    da lexoffice über keine POS Kasse (Registrierkasse) verfügt, kann die Kasse in lexoffice lediglich wie ein Kassenbuch geführt werden.
    Das Kassenbuch ist als Handkasse oder Portokasse gedacht und erfüllt nicht die Ansprüche und Zertifizierungen einer elektronischen Registrierkasse.
    Eine Quittungsvorlage finden Sie hier: https://www.lexoffice.de/service/quittung/

    Viele Grüße
    Finance-Team@lexoffice

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    anonym kommentierte  · 

    Gute Idee, zumal lexoffice den Eigenbeleg als kostenloses Dokument auf seine Hompage anbietet. Diesen dann in eine Quittung zu portieren durfte nicht das Problem sein.

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