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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Bei Rechnungen an Kunden in Drittländern ist es notwendig die Steuernummer des Leistungsempfängers anzugeben. Lexoffice erlaubt es aber nur die europäische USt-Steuernummern automatisch im Kopf der Rechnung hinzuzufügen. Dort kann man die Steuernummer im Drittlands (z.B. USA) aber nicht eintragen, da lexoffice richtigerweise feststellt, dass es sich nicht um eine europäische Steuernummer handelt. Als einzige Möglichkeit bleibt die Steuernummer im Freitext, z.B in einer Fußnote zu verstecken, was nicht besonders sauber ist. Ich schlage vor bei Rechnungen in Drittländer automatisch die Steuernummer auf die Rechnung zu setzen.

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