Dennis Max (w3bstrategen GmbH)
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3,134 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
vielen Dank für Ihr Feedback. Seit kurzem können Sie unsere neue Funktion in der Belegvorschau nutzen, um einfach alternative Layouts anzulegen und zwischen diesen und Ihrem Standardlayout auszuwählen. Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQs: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/6205938-mehrere-layouts-erstellen-und-verwenden . Nutzen Sie gerne die Feedback-Funktion in der Layout-Auswahl, um uns Rückmeldung zu geben. Dank Ihrem bisherigen Feedback konnten wir bereits erste Verbesserungen integrieren, wie beispielsweise die Unterstützung weiterer Layouts in Serienvorlagen.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Dennis Max (w3bstrategen GmbH) unterstützt diese Idee · -
25 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Dennis Max (w3bstrategen GmbH) kommentierteLässt sich als Belege integrieren. Dafür den Endpunkt Vouchers https://developers.lexoffice.io/docs/#vouchers-endpoint nutzen und als Type salesinvoice übergeben. Damit wird es in Lexoffice nicht als Rechnung sondern als Ausgagnsbeleg gebucht und man kann Rechnungsnummer etc mitgeben (inkl. Belegbild). Damit lassen sich Onlineshops mit eigener Rechnungsstellung anbinden. Bei Fragen gerne an hello@webstrategen.io wenden, wir helfen gerne weiter.
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3,028 StimmenDennis Max (w3bstrategen GmbH) unterstützt diese Idee ·
Aktuell ist es über die API nicht möglich ein abweichendes Drucklayout zu vergeben wie es über die Weboberfläche möglich ist. Wünschenswert wäre hier ein zusätzlicher optionaler Parameter "layout" mit Wert "Name des Drucklayouts" und Fallback auf das Basis-Layout. Damit könnten wir unsere Portale in eigenem CI an die Kunden abrechnen. Bisher ist eine manuelle Erstellung notwendig bei welcher wir dann im 2. Schritt der Rechnungserstellung ein abweichendes Drucklayout auswählen. Kunden die unsere Produkte online nutzen kennen uns nicht unter dem Firmennamen sondern unter dem Namen des Produkts, daher wäre ein abweichendes Layout gegen die Abschreckung des Kundens wegen einer nicht erkennbar-legitimen Rechnungen wünschenswert.
Wäre daher eine Angleichung des Funktionsumfangs der Weboberfläche an die API.