Michael P.
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1,038 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Michael P. unterstützt diese Idee · -
635 Stimmen
Hallo liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
das Kernanliegen dieser Idee wurde bereits umgesetzt.
Wir sehen aber in den Kommentaren, dass hier spezifischere Ideen und Wünsche aufgekommen sind.
Gerne können Sie uns diese als neue Idee mitteilen, so ist auch möglich, weitere Unterstützer in Form von Votes zu generieren.
Vielen Dank!
Viele Grüße aus Freiburg
Daniel@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Michael P. kommentierteDie Rechte lassen sich nicht genau genug Einschränken. Auch in Hinsicht auf DSGVO darf ein Mitarbeiter nur so viel wie nötig sehen.
Ich nenne ein paar Beispiele:
-Nicht jeder soll ändern oder löschen dürfen
-Eingangsbelege gehen nur Chef und Buchhaltung etwas an
-Mancher Mitarbeiter soll nur Kontaktdaten einsehen können
-Einkauf brauch keine Einsicht auf Kundendaten
Das sind nur die Punkte, die mir spontan eingefallen sind. Gibt wahrscheinlich weitere relevante.
Aus Kommentaren anderer Vorschläge:
-Buchhaltung Zugriff nur auf Kasse
-Ich möchte das Einscannen der Belege (Ausgangsbelege, Quittungen für Ausgaben) gerne von einem externen Mitarbeiter erledigen lassen. Dieser sollte keinen Einblick in weitere Geschäftsprozesse erhalten. Daher ist ein limitierter Berechtigungszugang sehr wert- und sinnvoll. Ich stimme hier zu.Michael P. unterstützt diese Idee ·
Wenn man einen mehrseitigen Beleg schreibt und dabei eine Position auf die nächste Seite umgebrochen wird, wird das letzte "Wort" immer in eine neue Zeile umgebrochen. Egal, wie viel Platz vorhanden ist. Selbst wenn man eine halbe Seite Leerzeilen einfügt, landet es auf der nächsten Seite.