anonym
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Menschen mit Rot-Grün-Schwäche nehmen den farblichen Unterschied zwischen Schwarz und Rot nicht wahr.
Rund 9 % der Männer (Frauen sind nur zu ca. 0,8 % betroffen - Zahlen von Wikipedia) leiden unter einer Rot-Grün-Schwäche. Ich bin davon ebenfalls betroffen und habe Probleme bei der Benutzung von Lexoffice, da negative Beträge teilweise nicht durch ein vorangestelltes "Minus" sondern nur durch rote Schriftfarbe kenntlich gemacht werden. Bitte nutzt einheitlich das Minus-Zeichen zusätzlich zur eindeutigen Beschreibung des Betrags.
Bei den Zuordnungsvorschlägen der Belege nutzt ihr auf der Bankseite rote Schrift mit zusätzlich vorangestelltem Minus. Auf der Belegseite jedoch nur rote Schrift. Na klar, kann man das auch durch nachdenken rausfinden und auf den zweiten Blick erkennen, jedoch habt ihr euch ja auch was dabei gedacht, rote Schrift zu verwenden. Ein Minus für negative Beträge auf beiden Seiten ist nicht nur einheitlich, sondern macht vielen eurer Kunden das Leben leichter.
Ansonsten, super Tool! Danke und weiter so!