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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Für meine Arbeit wird von mir häugig ein Kostenvoranschlag verlangt.

    Ich habe einmal einfach die Überschrift "Angebot" gelöscht und "Kostenvoranschlag" geschrieben. Ich dachte naiverweise dann ist es ein Kostenvoranschlag. Dem ist aber nicht so!

    Ich hatte damit versehentlich ein verbindliches Angebot gemacht! Das hat mir auch ein Anwalt bestätigt.

    Damit mir das nicht nochmal passiert schreibe ich nun alle Kostenvoranschläge von Hand in MS Word. Das ist wesentlich mühseliger als in Lexoffice.

    Darum meine Bitte:
    Machen Sie es möglich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu schreiben in LEXOFFICE.

    Vielen Dank!

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