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2 gefundene Ergebnisse
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7,206 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
4,990 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
Hallo,
ein Großteil der Unternehmen zahlt den Mitarbeiter:innen sogenannte freiwillige Sozialleistungen. Die bekannteste Form ist der 44€ Tankgutschein.
Laut Steuerberater müssen diese Zahlungen unter dem Konto 6822 (SKR 04) verbucht werden. Da es dieses Konto und auch kein vergleichbarer Konto in lexoffice gibt, müssen diese freiwilligen Sozialleistungen in lexoffice unter "Sonstige Ausgaben" erfasst werden.
Dies ist aber vollkommen falsch uns muss spätestens mit dem JA durch den Steuerberater korrigiert werden, wodurch unnötige Kosten entstehen.
Da es sich hier gewiss nicht um einen Einzelfall handelt sondern eine Zielzahl von Unternehmen unter diesem leicht zu lösenden Problem leiden, bitte ich um eine zeitnah Ergänzung.
Danke und herzliche Grüße