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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Heilberufliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Die meisten Heilberufler bieten aber auch Beratungs- und Präventionsleistungen, die entweder umsatzsteuerfrei als Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig gebucht werden müssen. Es ist sehr wichtig, dass die Zuordnung in der EÜR klar erfolgt. Leider kann man aktuell bei der Erstellung und Buchung der Rechnungen in Lexoffice nicht wählen. Es wird immer automatisch in der hinterlegten Kategorie gebucht. Aktuell nutze ich für die Präventionsleistungen ein separates Rechnungsprogramm und importiere dann die Eingangsrechnungen. Auf Dauer ist das zu zeitaufwendig. Es wäre schön, wenn man bei der Erstellung der Rechnung die Umsatzsteuerkategorie wählen könnte. So wie es jetzt schon möglich ist, wenn man den Beleg hochlädt und nicht über Lexoffice erstellen.

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