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283 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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7,171 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
wenn ich z.b. einen computer, den ich im fachgeschäft nach meinen vorstellungen zusammenbauen lasse, muss ich einen teilbetrag anzahlen. ist das gerät fertig, zahle ich den rest. ganz normaler vorgang. aber aktuell so nicht buchbar... jedenfalls kann ich eine anzahlung unter 250 nicht einem höherwertigen gegenstand mit abschreibung zuordnen.