Umsatzsteuersätze für Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Umsatzsteuersätze sollten auch manuell eingegeben werden können, wir als Gartenbau Unternehmen habe für selbst erzeugte Pflanzliche Waren einen Steuersatz von 10,7%, für Sägerei- oder Landwirtschaftliche Produkte gibt es noch unterschiedlichere Steuersätze.
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mv kommentierte
Ohne die Option andere MwSt. Sätze einzugeben, wird man als Land-oder Forstwirt von der Nutzung ausgeschlossen.
Dann würde man mit minimalstem Aufwand einen kompletten Wirtschaftszweig als mögliche Kunden dazu gewinnen. -
mv kommentierte
Das gilt auch für mich und unsere Unternehmen, dass wir leider mit einem anderen Programm arbeiten müssen, obwohl es sonst ideal für uns wäre.
Es kann ja nun auch wirklich nicht so ein riesiger Aufwand sein, das zu programmieren.
Schade
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anonym kommentierte
so etwas darf doch kein problem sein.
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anonym kommentierte
Bitte unbedingt umsetzen. Da ich mich ansonsten in Zukunft um eine alternative Lösung umschauen muss.
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anonym kommentierte
Diese "Idee" habe ich hier nun schon mehrfach gelesen und wird wohl weiterhin ignoriert.
Auch ich wäre gerne von Büro Easy zu Lexoffice gewechselt, aber als Gartenbauer kann ich mit Lexoffice nichts anfangen.
Weder kann ich Eingangsrechnungen mit 10,7% verbuchen, noch Bestellungen aufgeben.
Für den aufgerufenen Preis ist mir Lexoffice im derzeitigen Zustand zu buggy, rudimentär und an vielen Zielgruppen vorbei programmiert, oder "ignoriert". -
anonym kommentierte
Leider wird es wohl bei der Testversion bleiben, denn ich sehe keine Veranlassung von Büro Easy zu Lexoffice zu wechseln, wenn grundlegende und steuerrelevante Funktionen hier seit etlichen Jahren mit "nicht vorgesehen" markiert sind, obwohl der Bedarf offensichtlich ist.
Sie schließen mit dieser Haltung die komplette Branche der landwirtschaftlich und gartenbaulich tätigen Betriebe aus.
Eine Bürosoftware, die nicht alle im deutschen Steuerrecht üblichen Steuersätze berücksichtigt, ist für mich indiskutabel.
sevDesk kann das im Übrigen, hat aber auch den Nachteil, dass man (wie auch in Lexoffice) keine Bestellungen beim Lieferanten durchführen kann.
Vielleicht sollte man sich bei der Programmierung auch mit den Wünschen der Betriebe und nicht nur mit Steuerberatern austauschen, dann würde man das eigene Potential sicher optimieren können.Ist das nun Ignoranz, oder Kalkül?
Meine Uraltversion von Büro Easy hat alle diese Funktionen, ist jedoch nicht so aufgeräumt und modern wie Lexoffice und leider nicht "online" nutzbar, aber einen Tod muss man wohl sterben. :(
Wirklich sehr schade... -
Marcel Weckwert kommentierte
Ab gehts Lexoffice... Ihr müsst mal einen Zahn zulegen... so laufen die Kunden weg!
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anonym kommentierte
Hallo Entwicklerteam,
der pauschale Umsatzversteuerung von 10,7% gilt für Landwirte und damit auch für Imkereien. Eigentlich sehe ich diese Anwendergruppe genau im Zielgebiet eurer Software. Darum ist es für mich völlig unverständlich warum diese übersichtliche Softwareergänzung von Euch nicht durchgeführt wird.
Ich hoffe Ihr habt Verständniss für uns und erweitert die Umsatzsteuersätze um 10,7% -
Tobias Zielisch kommentierte
ups ist umgesetzt also Beschwerde zurück. Ich kann den Umsatzsteuersatz auf 7 % setzten, die Funktion hatte ich noch nicht bemerkt. Danke für die Umsetzung!
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Tobias Zielisch kommentierte
Ich kann leider den Pflanzenverkauf mit 7 % Umsatzsteuer nicht einpflegen. Das wäre sehr wichtig das manuell machen zu können.
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Johannes Halter kommentierte
Brauche ich auch... NO GO
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anonym kommentierte
Wir sind ein Restaurant und haben regelmässig Produkte aus der Landwirtschaft. Gibt es da keinen Trick 17?
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anonym kommentierte
Bitte dringend 10,7% ergänzen. Ohne nicht zu gebrauchen!
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anonym kommentierte
Diese Funktion ist zwingend zu ergänzen!
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Grossschlumpf kommentierte
Sorry, aber ohne diese Durchschnittssteuersätze disqualifiziert sich das Programm selber!
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charme-du-sud kommentierte
Hallo Lexoffice-Team! Das muss BITTE sofort angegangen werden. Wie sollen sonst Belege mit abweichender Umsatzsteuer verbucht werden? Hallo?????
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anonym kommentierte
Da wir auch mit Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte zusammenarbeiten, ist es notwendig, den für landwirtschaftliche Produkte anwendbaren Mehrwertsteuersatz von 10,7% bei der Verbuchung notwendigerweise benutzen zu können, was leider bis jetzt nicht der Fall ist. Warum kann ein so nicht unüblicher Steuersatz nicht implementiert werden? Es wäre schön, wenn Sie dass ändern würden, am Besten durch die mögliche Ergänzung der Steuersätze durch den Anwender.
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A.H. kommentierte
Schade dass auf diese Idee nicht reagiert wird!!!
Es können keine Eingangsrechnungen mit 10,7% verbucht werden,
was ein absolutes KO-Kriterium ist.
Wenigstens die deutschen Steuersätze sollten in einem deutschen Buchhaltungssystem funktionieren... -
anonym kommentierte
Das kann nun wirklich nicht so schwer sein diese Steuersätze anzubieten!
Habe das Programm gerade im Test und breche nun diesen Test wegen der fehlenden Steuersätze ab, da ich das Programm ohne diese nicht verwenden kann. -
anonym kommentierte
Wird dieser Mangel bald abgestellt? Ich nutze Lexoffice testweise und müsste den Test sonst abbrechen.