OSS/MOSS: Umsatzsteuer für elektronische Leistungen an EU Privatkunden
Lexoffice unterstützt nicht die seit dem 01.01.2015 gültige neue Gesetzeslage zur Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen für EU-Privatkunden.
Hier muss statt dem MwSt-Satz des Verkäufers der MwSt-Satz des Herkunftlandes des Käufers zugrundegelegt werden. Also z.B. den Mehrwertsteuer Satz aus Italien, falls der Käufer meiner elektronisch/online vertriebenen Software aus Italien stammt. Das habe ich aber bei der manuellen Rechnungserstellung aber nicht hinbekommen, weil die Mehrwertsteuer-Sätze nur 0%/7%/19% vorschlagen aber nicht die des Ziellandes (z.B. Italien, Griechenland, UK, ...).
Betroffen sind Geschäfte, die Unternehmer, Anbieter oder Shops mit privaten Kunden (B2C) schließen. Voraussetzung ist, dass es sich um „elektronisch erbrachte Leistungen“ handelt:
Das sind zum Beispiel:
- Hosting-Angebote
- Streaming-Angebote
- Kostenpflichtige Mitgliederportale
- Betreiber von Online Datenbanken
- Downloads von Filmen oder Musik
- Anbieter digitaler Bilder oder E-Books
- Betreiber von Online Verkaufsplattformen
Also ziemlich viele Geschäftsbereiche.
Hier gibt es mehr Informationen:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-commerce-faq-umsatzsteuer-elektronische-leistungen-2015/
https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Steuerrecht/Umsatzsteuer/eu-verordnung-zum-mini-one-stop-shop-moss-
http://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/umsatzsteuer-bei-elektronische-dienstleistungen_186_268808.html
http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/8019-neue-umsatzsteuer-2015.html
Was in Lexoffice gebraucht wird:
- die Möglichkeit solche Umsätze sauber zu buchen (damit die USt. korrekt bleibt und nicht verfälscht wird)
- die Möglichkeit einfach Rechnungen dafür erstellen, wo der USt.-Satz des Landes des Käufers automatisch eingefügt wird, wenn das Produkt/die Leistung als "elektronische Dienstleistung" gekennzeichnet wird
- ein Report der MOSS-Umsätze um die zusammenfassende Meldung (ZM) beim BZSt abgeben zu können

Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Funktion zum OSS-Verfahren steht Ihnen von nun an zur Verfügung.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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info kommentierte
Benötige Eingabe von 21% für Wareneinkauf aus dem Ausland. Aufgrund der hohen Nachfrage würde ich vorschlagen dass die MwSt. auf eine freie Eingabe umgestellt wird.
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anonym kommentierte
Stehe jetzt auch vor dem Problem, mußt 20% MwSt. bezahlen! VG K. Kaltenbach
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anonym kommentierte
Schließe mich da meinen Vorrednern an.
Ich benötige diese Funktion für erbrachte Dienstleistung in der Schweiz, zur Erstellung der Rechnung an meinen deutschen AG auch. -
kristin.reuter kommentierte
wir beziehen regelmäßig Waren und Dienstleistungen aus Österreich und der Schweiz (überwiegend Hotel, Tanken) und benötigen andere MwSt.-sätze als die vorgegebenen. Auf unsere Anfrage über das Kontaktfeld haben wir bisher keine Antwort erhalten.
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anonym kommentierte
Ich bin in der Testphase... die Eingabe einer anderen als vorgegeben MwSt Prozentzahl ist dringend nötig! Ansonsten ist das Programm für mich vermutlich leider nicht benutzbar.
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yan kommentierte
Da dieses Problem schon im Januar angesprochen würde, solltet Ihr langsam anfangen das umzusetzen.
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anonym kommentierte
entschuldigen Sie 17 %
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anonym kommentierte
Hallo ich benötige es für Luxemburg mit 19%
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anonym kommentierte
Begründung nicht ganz korrekt: Wenn ich für einen österreichischen Kunden in Österreich bestelle - und somit auch in Österreich ausliefern lasse, sind 20 % MwSt. fällig. Das kann ich nicht buchen. Gleiches gilt für andere Länder.
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info kommentierte
Für mich wäre das auch sehr hilfreich 20%
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info kommentierte
Ich benötige diese Funktion auch
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Marco Hildebrandt kommentierte
Für mich wäre das auch sehr hilfreich: 21% Niederlande
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Kai Flogaus kommentierte
Ich brauche das auch: 20% GB
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anonym kommentierte
Ich benötige diese Funktion auch, da ich viel Ware aus dem Ausland beziehe - momentan benötige ich z.B. 21 %.
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A.H. kommentierte
Wir benötigen diese Funktion auch dringend.
Vorallem die 10,7%. -
anonym kommentierte
Genau diese Frage beschäftigt mich
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anonym kommentierte
warum kann man in Ihrem Programm keine 10,7 % Steuer hinzufügen
Das ist ein Problem
So kann ich keine komplette Buchführung anfertigen.
Sollte dringend behoben werden!!!! -
anonym kommentierte
Sollte dringend Rechnungen in die Schweiz schreiben, die mit 8% versteuert werden können.
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alex kommentierte
Ich benötige diese Funktion wenn ich im Ausland Hotels bezahle
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anonym kommentierte
nur eine von vielen fehlenden elementaren Funktionen. Der Preis ist echt viel zu hoch, wenn so etwas nicht einmal unterstützt wird.