Ausgangsbelege: Rundungsausgleich für Netto- und Bruttobeträge
Rundungsausgleich auf gerade Netto- und Bruttobeträge in der Rechnungstellung
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anonym
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CTr_285 kommentierte
Unbedingt! Leider ist dies nicht sehr zufriedenstellen, dass man darauf keinen Einfluss hat.