Fahrtenbuch - Berücksichtigung der Halbierungs- bzw. Viertelungsregelung
Bei der Buchung nach der Fahrtenbuchmethode werden für Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeuge die Halbierungs- bzw. Viertelungsregelung bei den anzusetzenden Abschreibungskosten derzeit nicht berücksichtigt.
Wird beispielsweise ein Viertel der Abschreibungskosten angesetzt, wird dadurch auch die darauf entfallende Umsatzsteuer anteilig auf ein Viertel reduziert. Die Umsatzsteuer muss jedoch weiterhin zu 100 % in die Berechnung einfließen und darf nicht entsprechend der Halbierungs- bzw. Viertelungsregelung gekürzt werden.
Es wird ein separates Eingabefeld für die Abschreibungskosten sowie ein Auswahlfeld für die Halbierungs- bzw. Viertelungsregelung benötigt.
So ähnlich wie es in der Buchung nach der 1% Methode auch schon bereits implementiert ist.