Konto Firmenwert
Sehr geehrtes Lexware Office Team,
zunächst möchte ich mich für die kontinuierliche Weiterentwicklung von Lexware Office bedanken. Besonders der schlanke und benutzerfreundliche Ansatz macht die Software für viele Selbstständige und kleine Unternehmen sehr attraktiv.
Dennoch möchte ich eine fachliche Anregung einbringen, die aus meiner Sicht einen erheblichen Mehrwert für viele Nutzer schaffen würde.
Ich wünsche mir eine Erweiterung des Kontenrahmens um ein explizites Konto zur Erfassung von Geschäfts- bzw. Firmenwerten. Aktuell wird bei entsprechenden Buchungsvorgängen häufig darauf verwiesen, dass dies durch den Steuerberater geprüft oder individuell gelöst werden sollte. Aus steuerlicher Sicht ist dieser Hinweis nachvollziehbar. In der Praxis führt dies jedoch dazu, dass einfache Sachverhalte unnötig an den Steuerberater ausgelagert werden, wodurch zusätzliche Bearbeitungszeiten und vermeidbare Kosten entstehen.
Im Austausch mit zahlreichen Einzelunternehmern aus unterschiedlichsten Branchen hat sich gezeigt, dass dieses Thema keineswegs ein Einzelfall ist. Gerade bei Unternehmensübernahmen, der Aktivierung eines erworbenen Geschäftswertes oder ähnlichen Konstellationen besteht der Wunsch, diese Position bereits sauber und nachvollziehbar in Lexware Office erfassen zu können.
Mein Vorschlag wäre daher, ein entsprechendes Konto standardmäßig bereitzustellen. Der Steuerberater könnte diese Buchung anschließend im DATEV-Datenbestand oder innerhalb seines gewohnten Datenuniversums unmittelbar erkennen, prüfen und – falls erforderlich – anpassen. Dadurch würde der Buchungsprozess effizienter gestaltet, ohne die steuerliche Verantwortung des Beraters einzuschränken.
Eine solche Erweiterung würde aus meiner Sicht den Funktionsumfang von Lexware Office sinnvoll ergänzen und insbesondere den Bedürfnissen vieler Einzelunternehmer und kleiner Unternehmen gerecht werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Vorschlag in die Weiterentwicklung Ihrer Software einbeziehen.
Vielen Dank für Ihre Zeit und die Berücksichtigung dieser Anregung.