Einzelunternehmer keine Abfrage vom Amtsgericht
Bei den "Firmendaten" sollte bei den "Zusatzangeben1 z.b. Amtsgericht" zumindest ein Hinweis stehen das bei Einzelunternehmern ohne e.K. dieser Eintrag besser weggelassen wird.
besser jedoch es gänzlich unmöglich ist hier für Einzelunternehmer etwas einzutragen
Chatgpt schreibt dazu:
Kurze Antwort:
Bei einem Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag (also „eingetragener Kaufmann“ / e.K.?) ist die Nennung eines Amtsgerichts in der Außendarstellung in der Regel weder erforderlich noch besonders sinnvoll.
Etwas differenziert:
- Unterscheide zwei Fälle
Einzelunternehmer ohne HR-Eintrag
- Kein Handelsregister → kein Registergericht relevant → ► Amtsgericht muss und sollte in der Regel nicht genannt werden.
Einzelunternehmer mit HR-Eintrag (e.K.)
- Dann gibt es ein Registergericht (z.B. Amtsgericht München, HRA 12345)
- In Impressum & teils auf Geschäftsbriefen kann/ muss stehen: „Eingetragen im Handelsregister: Amtsgericht X, HRA YYYYY“
- Wann ist die Nennung sinnvoll?
- Nur wenn du tatsächlich im Handelsregister eingetragen bist.
- Dann gehört der Sitz des Registergerichts zu einem professionellen, rechtlich sauberen Impressum.
- Wann eher nicht?
- Wenn du freiberuflich oder als „normaler“ Einzelunternehmer ohne HR-Eintrag arbeitest.
- Dann wirkt “Amtsgericht XY” eher verwirrend oder pseudo-offiziell, ohne Mehrwert.
👉 Klartext-Fokus für dich:
Bist du nicht im Handelsregister:
→ Lass den Amtsgerichtssitz weg. Konzentrier dich auf korrekte Pflichtangaben (Name, Anschrift, Kontakt, USt-ID falls vorhanden etc.).Bist du eingetragener Kaufmann (e.K.):
→ Dann: „Registergericht + Registernummer“ angeben, nicht aus Imagegründen, sondern aus Rechtspflicht & Klarheit.
Wenn du mir kurz schreibst, ob du HR-eingetragen bist oder nicht und wofür du die Angabe brauchst (Website-Impressum, AGB, Rechnung), mache ich dir eine konkrete Formulierung, die du 1:1 übernehmen kannst.