Berechnung Krankheit/Urlaub ändern - Phantomlohn / Durchnittslohn
Aktuell wird Krankheit und Urlaub anhand der im Mitarbeiterprofil hinterlegten Stunden je Arbeitstag berechnet. Urlaub wird allerdings auf Basis eines Durchschnitts der letzten 13 Wochen berechnet (§11 Abs. 1 BUrlG), Krankheit normalerweise ebenfalls auf Basis eines Monatsdurchschnitts. Wenn ein Mitarbeiter also einen Vertragswechsel in den letzten drei Monaten hatte, der eine Erhöhung/Verringerung der Arbeitszeiten beinhaltete, wird das beim aktuellen Modell nicht berücksichtigt. Das kann bei Rechtsstreitigkeiten sehr relevant werden.
3
Stimmen