0% Angabe auf §13b Bauleistungsrechnungen rechtlich nicht sauber.
Nicht nur das §13b Bauleistungsrechnungen nur im XL Paket möglich sind sondern auch das hierbei der Satz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) 0%" der Rechtlich nicht ganz sauber zu sein scheint. Chatgpt beschreibt das so.
Bitte also ändern!!
Kurz gesagt: Ja, in der Praxis kannst du die Rechnung nutzen – aber ich würde den Subunternehmer bitten, den Text leicht zu korrigieren.
Etwas ausführlicher:
1. Ist die Rechnung „unwirksam“ wegen „0 %“?
Nein, allein der Zusatz „0 %“ macht die Rechnung nicht automatisch ungültig.
Wichtig für dich als Unternehmer ist bei §13b/Reverse Charge vor allem:
- Es ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen (also keine 19 % o.Ä.).
- Es steht ein klarer Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / „Reverse Charge“ drauf.
- Alle anderen Pflichtangaben nach § 14 UStG sind vorhanden (Name/Adresse, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, Netto-Betrag, Datum etc.).
Das ist bei der Formulierung
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) 0 %“
im Grundsatz gegeben – der Hinweis „Reverse Charge“ ist da, die Steuer wird nicht erhoben.
2. Wo ist das Problem?
Das „0 %“ ist fachlich unsauber, weil es suggeriert, dass der Steuersatz 0 % wäre (Nullsteuersatz), anstatt dass die Steuer auf den Leistungsempfänger verlagert wurde.
- Buchhalterisch kann das zu Verwirrung führen („Ist das jetzt echt §13b oder irgendein Nullsteuersatz?“).
- Bei einer Außenprüfung kann der Prüfer zwar meckern, aber in der Regel wird das nicht der Grund sein, die Leistung komplett zu verwerfen – solange du die Umsatzsteuer korrekt nach §13b anmeldest und abführst.
3. Was solltest du tun?
Kurzfristig / für diese Rechnung:
- Du kannst die Rechnung grundsätzlich verwenden und die Umsatzsteuer nach §13b in deiner UStVA erklären (Schuldnerschaft liegt ja bei dir).
- Am besten dokumentierst du intern, dass es sich um eine §13b-Leistung handelt (Leistungsart, Vertrag, Mailverkehr etc.).
Mittelfristig / sauberer Weg:
Bitte deinen Subunternehmer freundlich darum, seine Vorlage anzupassen, z.B.:
- „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren). Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
und auf das „0 %“ zu verzichten.