Es wäre wichtig Rechnungen, mit und ohne Steuerbefreiung erstellen zu können.
Da die vorinstallierte Version UstG § 19 nicht die einzige Variante von Steuerbefreiung ist. Leider lässt sich das nachträglich nicht ändern und ist somit falsch beim Finanzamt. In der Pflege und Assistenz gibt es z.B. § 4 Nr. 16 UstG.
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