Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit privater PV-Anlage
Als umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit privater PV-Anlage ist die Einspeisevergütung einkommensteuerfrei, wird also nicht als Gewinn verbucht.
Dennoch müssen 19 % Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung wegen sonstiger gewerblicher Einnahmen nicht möglich) abgeführt werden, die vom Netzbetreiber mit ausgezahlt werden.
Bei Verbuchung als Rechnung wird der Nettobetrag in der EÜR als Gewinn ausgewiesen, was falsch ist, weil die Einspeisevergütung kein Gewinn ist.
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