Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit privater PV-Anlage
Als umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit privater PV-Anlage ist die Einspeisevergütung einkommensteuerfrei, wird also nicht als Gewinn verbucht.
Dennoch müssen 19 % Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung wegen sonstiger gewerblicher Einnahmen nicht möglich) abgeführt werden, die vom Netzbetreiber mit ausgezahlt werden.
Bei Verbuchung als Rechnung wird der Nettobetrag in der EÜR als Gewinn ausgewiesen, was falsch ist, weil die Einspeisevergütung kein Gewinn ist.
-
anonym
kommentierte
Ich habe hierfür auch keine Lösung gefunden.
Dieses Problem betrifft alle Lexware Nutzer*Innen welche Einzelunternehmen betreiben und eine PV Anlage besitzen.Die aktuell einzig korrekte Lösung ist:
Umsatzsteuer mit Lexoffice errechnen, Daten in Elster übertragen, um PV Einspeisevergütung anpassen und manuell absenden.Ich wäre sogar bereit für einen sehr kleinen Obulus (<10€ mtl) eine "PV Lizenz" zu zahlen damit ich einen fast komplett separaten Account habe in der ich meine Einspeisevergütung sauber getrennt buchen kann, mithilfe dessen ich dann aber meine UST Anmeldung wie gewohnt in Lexoffice abschließen kann.
Alternativ wäre eine Möglichkeit eine manuelle Korrektur in der UST Erklärung, oder die Möglichkeit Belege als "Nicht Gewinnrelevant" zu verbuchen