Schaltfläche "Widerrufsbelehrung" bei Angebotsannahme im Kundenmanager
Beim Versenden des Angebots aus dem Kundenmanager heraus kann die versendende Person mittels einer Schaltfläche entscheiden, ob eine Widerberufsbelehrung aktiviert werden soll. Im Fall "JA" erhält der Kunde bei Angebotsannahme eine Schaltfläche, mittels derer er die Kenntnisnahme zu den Widerrufsrechten bestätigt. Der Text zu den Widerrufsrechten kann entweder durch LexOffice vorgegeben oder seitens LexOffice-Nutzenden vorformuliert in den allgemeinen Einstellungen hinterlegt werden. HINERGRUND: Die Widerrufsbelehrung in den AGB zu verstecken ist juristisch "grau". Der Kunde muss aktiv bestätigen.
5
Stimmen
