Abschlagsrechnungen könne unter Umständen nicht rechtskonform gestellt werden
Man kann eine Abschlagszahlung nur pauschal stellen. Dies ist (im Baugewerbe und nach VOB) nur bis 50% oder bei einem festgeschriebenen Zahlungsplan möglich. Ab einer abgerechneten Leistung von mehr als 50% muss die Abrechnung prüfbar unter Angabe der bis zum Abrechnungszeitpunkt geleisteten Menge und des Einheitspreises gerechnet werden.
Eine Abschlagrechnung muss ich genauso aufbauen, wie eine Schlußrechnung.
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anonym
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