Mahnwesen mit §288 BGB - keine neue Mahnrechnung sondern Belegliste mit Mahnkosten
Aktuell wird bei der Erstellung einer Mahnung eine Mahnrechnung erstellt, in der neue Positionen eingefügt werden können. Man kann zwar manuell als Position die Verzugszinsen und Mahnkosten nach §288 BGB als neue Position hinzufügen, jedoch ändert das den Beleg, welcher zudem noch die gleiche Belegnummer behält und keinerlei Verweis auf die ursprüngliche Rechnung beinhaltet (außer der gleichen Belegnummer und dem indirekten Hinweis "Mahnung").
Besser wäre ein Mahnbeleg mit eigenem Nummernkreis, in dem die - im Programm schon vorhandene bzw. in den Details angezeigte - Verknüpfung zur Ursprungsrechnung genannt wird mit folgenden Informationen:
- Rechnungsnummer (der zu mahnenden Rechnung)
- Mahnbetrag (falls Teilzahlungen erfolgten, d.h. Offener Betrag aus Rechnung)
- Fälligkeitsdatum der Rechnung
- Zinstage (1.n Beziehung, da Teilzahlungen erfolgt sein können)
- Verzugszinsen (5 % für B2C und 9% für B2B und Basiszinssatz)
- Verzugszinsbetrag
- Mahnpauschale (ändernbar, max 40€ gem. §288 BGB bei B2B)
- Gesamtbetrag.
- Vor-/Nachtext wie z.B. "...konnten wir keinen Zahlungseingang verbuchen..:" , "...betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos..."