Gutscheine, die ohne Umsatzsteuer verkauft wurden, in der Rechnung erfassen
Gutscheine, die ohne Umsatzsteuer verkauft wurden und nun vom Kunden als Teilzahlung vorgelegt werden, sollten in der Rechnung erfasst werden können. Die Erfassung des Betrages des Gutscheins darf nur den Betrag, der noch zu zahlen ist, entsprechend verändern - nicht jedoch den Betrag der Umsatzsteuer.
Wir verkaufen die Gutscheine ohne Umsatzsteuer, weil wir Produkte mit unterschiedlichen Steuersätzen verkaufen (Gastro) und erst bei Einlösung der Steuersatz feststeht.
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anonym kommentierte
Kunden kaufen in meinem Geschäft gerne Mehrzweckgutscheine, die Sie zu Geburtstagen und Feiertagen verschenken möchten, damit der/die Beschenkten diese später einlösen können. Eine Funktion bei den Einnahmen zum einfachen verrechen der Kundengutscheine für SKR03 1604 wäre gut.