Meldezeitraum für korrekte Zusammenfassende Meldung
Korrekte Periodenzuordnung von IGL gemäß dem BMF-Schreiben III C 3 - S 7140/19/10002 :011 vom 20.05.2022.
Umsätze sind Meldezeitraum anzugeben, in dem die Rechnung für die innergemeinschaftliche Warenlieferung ausgestellt wird, spätestens jedoch für den Meldezeitraum, in dem der auf die Ausführung der innergemeinschaftlichen Warenlieferung folgende Monat endet.
Aktuell geht es vorrangig nach dem Lieferdatum.
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