Abgleich der Abbuchungen mit den fälligen Beitragserhöhungen
Bei Überprüfung der Abbuchungsbeträge der Barmer Krankenversicherung ist mir aufgefallen, dass die Beitragserhöhung zum 01.07.2023 nicht direkt sondern ggf. erst im Folgemonat berücksichtigt wurde. Ich kann daher zur Sicherstellung des Beitragsaufkommens für die Krankenkassen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Zahlungsleistung von Selbständigen und der Ableitung von korrekten Planzahlen für die Zukunft nur anregen, eine automatisierte Überprüfung aufzunehmen, die sicherstellt, dass Abweichungen in der Beitragseinziehungen frühzeitig erkannt werden und nicht zu unerwarteten Nachzahlungsbeträgen oder Defiziten in den Krankenversicherungshaushalten führen.
Es ist fraglich, ob hier eine Rückstellung für den Differenzbetrag gebildet werden müsste, auch wenn dieser sich hier in einem geringen Umfang bewegt.
Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung und freue mich auf Ihre Nachricht.
Beste Grüße
Heidrun Elisabeth Schmid-Schuster