Kassenbelege hochladen
Das man die Belege in der Barkasse auch hinterlegen / hochladen kann, wenn man diese erfasst, denn auch diese Belege benötigt der Steuerberater und aktuell muss man dem Steuerberater diese belege immer zusätzlich per Mail schicken, weil man diese in Lexoffice nicht hinterlegen kann.
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anonym kommentierte
Kassenbelege aus dem Supermarkt solten ebenfalls erkannt werden und zuordenbar (in eigene Ordner) sein. Zudem soll die unterschiedliche Besteuerung von 7 und 19 % erkannt werdne (optional).
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cnbhl kommentierte
Ich hab es erst auch falsch gemacht. Die Reihenfolge ist aber eine andere:
1. Kassenbeleg (z.B. Tankquittung) als normalen Rechnungseingang erfassen
2. Zahlung via Kasse auswählen.Dadurch wird die Kasse korrekt geführt und die Belege sind dennoch vorhanden und werden dem Steuerberater übergeben.
Also nicht "in der Kasse" den Beleg erfassen, sondern als Rechnungseingang und den Ausgleich via Kasse erledigen.